- Grundrechtswidrig: Auch innerdeutsche Kommunikationsverbindungen sind in großem Umfang betroffen
- Fehleranfällige Filter: Millionen unrechtmäßig analysierter Kommunikationverkehre
- Intransparenz: Keine wirksame Kontrolle und keine klaren Regelungen
Der umstrittene Entwurf des BND-Gesetzes, den der Bundestag voraussichtlich in der kommenden Woche verabschieden will, regelt weit mehr als die sogenannte Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung. Er stellt vielmehr, entgegen seiner Benennung, eine massive grundsätzliche Veränderung der staatlichen Überwachung dar, auch und insbesondere im Inland. Das geht aus einer Stellungnahme zur praktischen Einordnung und den technischen Implikationen des Entwurfs hervor, die eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. heute veröffentlicht hat.
„Die Bundesregierung betreibt hier Augenwischerei, da sie dem Dienst faktisch eine Ermächtigungsgrundlage für den unbeschränkten und dauerhaften Zugriff auf beliebige Leitungswege im Inland liefert. Die im Nachhinein vorgesehene Kontrolle durch ein neues, unabhängiges Gremium geht vollständig ins Leere und betrifft nicht einmal den Umfang oder die konkreten Maßnahmen der Erfassung“, sagt eco Vorstand Infrastruktur & Netze Klaus Landefeld.„Dass diese Leitungswege innerdeutsche Kommunikationsverkehre beinhalten, die unzweifelhaft unter das Fernmeldegeheimnis fallen, wird sehenden Auges in Kauf genommen.“ Dies solle vordergründig zwar durch ein Filtersystem verhindert werden. Dieses sei aber von Art, Umfang und Funktionsweise nicht dazu geeignet, den erforderlichen Grundrechtsschutz herzustellen und unterliege zudem keinerlei Kontrolle oder Aufsicht irgendeines Gremiums, so Landefeld.
Dass selbst ein System mit geringstmöglicher Fehlertoleranz jeden Tag mehrere Millionen innerdeutscher Kommunikationsverbindungen fälschlicherweise erfassen würde, zeigen auch zwei kürzlich im Auftrag des NSA-Untersuchungsausschusses erstellte Gutachten. „Diese Fehlerquote ist an sich schon problematisch, da jedwede inhaltliche Verarbeitung eindeutig durch Art. 10 GG geschützter Kommunikation hochgradig verfassungswidrig ist“, so Landefeld, „wirklich skandalös ist aber die Tatsache, dass Bürger, deren Daten fälschlicherweise ins Visier staatlicher Überwachung geraten, noch nicht einmal damit rechnen können, darüber informiert zu werden.“ Der Gesetzesentwurf enthält keine Regelungen darüber, wer die entsprechende Verantwortung und die anfallenden Kosten für die Benachrichtigung betroffener Bürger tragen soll oder wie eine Ermittlung des konkret betroffenen Bürgers, z.B. im Falle dynamischer IP-Adressen, überhaupt erfolgen soll – der hierfür erwartete Aufwand wird bezeichnenderweise mit Null beziffert.