Heute hat das Europäische Parlament der neuen Datenschutz-Grundverordnung zugestimmt, die damit in zwei Jahren zu unmittelbar geltendem Recht in allen 28 Mitgliedsstaaten wird. Dazu sagt eco Vorstand für Politik & Recht, Oliver Süme:
„Ein gemeinsames europäisches Datenschutzrecht ist ein absoluter Standortvorteil im Wettbewerb um die digitalen Märkte der Zukunft und ein wichtiger Schritt für Europa. Diese Modernisierung des europäischen Datenschutzrechts bietet uns jetzt die Chance, die Umsetzungs- und Anwendungsunterschiede des bestehenden Rechtsrahmens zwischen den Mitgliedsstaaten zu beseitigen. Die jetzt vom Europäischen Parlament verabschiedete Datenschutz-Grundverordnung schafft einen sach- und interessengerechte Ausgleich zwischen Bürgerrechten und wirtschaftlicher Datenverarbeitung sein. eco begrüßt daher den neuen europäischen Rechtsrahmen für einen gemeinsamen digitalen Binnenmarkt.“
Am 25. Januar 2012 hatte die Europäische Kommission erstmalig ihren Vorschlag für ein neues europäisches Datenschutzrecht mit der Datenschutz-Grundverordnung vorgestellt. Diese in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltende allgemeine Datenschutz-Grundverordnung wird jetzt, nach Jahren der Diskussion, die aktuell geltende Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG aus dem Jahre 1995 ersetzen.