29.06.2017

Netzsperren und Gefährdung der Meinungsfreiheit – Bundesregierung würdigt konstruktive Kritik bei WLAN Gesetz und NetzDG nicht ausreichend

  • WLAN: Idee gut, Umsetzung mit Netzsperren nicht zielführend
  • NetzDG: verfassungsrechtlich zweifelhaft, Einfallstor für Overblocking

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. übt scharfe Kritik an den Gesetzen zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung (TMG-Änderungsgesetz) und Hate-Speech-Bekämpfung (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) die voraussichtlich am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Beide Gesetze würden mehr neue Probleme schaffen als bestehende lösen, sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme: „Wir bedauern insbesondere, dass sich die Bundesregierung relativ taub für konstruktive Kritik gestellt hat, die ja in beiden Fällen sehr einhellig und von einer Vielzahl gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Akteure geäußert wurde. Da liegt schon der Gedanke nahe, dass es hier in erster Linie um Wahlkampf geht und darum, auf den letzten Metern noch Gesetze mit vermeintlicher Symbolkraft statt fachlicher Expertise zu beschließen. Nachhaltig gute Netzpolitik sieht jedenfalls anders aus“, so Süme.

WLAN: Idee gut, Umsetzung mit Netzsperren kontraproduktiv

Das sogenannte WLAN-Gesetz zur Abschaffung der Störerhaftung ist aus Sicht des Verbands von der Idee her richtig, aber in der Umsetzung nicht zielführend. eco kritisiert hier insbesondere die Schaffung neuer Rechtsunsicherheiten durch die Einführung von Netzsperren ohne Richtervorbehalt. „Hier werden auf der einen Seite Hürden abgebaut und auf der anderen Seite wieder neue Unsicherheiten für WLAN-Betreiber geschaffen, das ist absurd und inakzeptabel. Anstatt hier eine Lösung zu schaffen verlagert der Gesetzgeber die Problematik auf eine andere Ebene. Wie sich das in der Praxis entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass hier in der nächsten Legislaturperiode wieder nachgebessert werden muss“, kritisiert eco Vorstand Oliver Süme.

NetzDG: verfassungsrechtlich zweifelhaft, Einfallstor für Overblocking

Auch den vorliegenden Gesetzentwurf für das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz, der voraussichtlich am Freitag vom Bundestag verabschiedet wird, lehnt eco ab. „Zwar wurde an der ein oder anderen Stellen auf die von zahlreichen Kritikern vorgebrachten Punkte eingegangen, aber beispielsweise gehören der Richtervorbehalt zur Auskunftserteilung eher zum soliden Handwerk einer Gesetzgebung als das sie Grund zum Jubeln auslösen würden. Die grundsätzlich problematischen Fragen bleiben bestehen“, so Süme. eco kritisiert hier insbesondere den immer noch unklaren Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs sowie die 24h-Löschfrist für offensichtlich rechtswidrige Fälle, die im Ergebnisse zu einem Overblocking von Inhalten durch die Plattform-Betreiber führen und damit zu einer Gefahr für die Meinungsfreiheit im Netz werden könne. „Die von zahlreichen Kritikern ebenso wie von uns erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen nach wie vor. Es ist davon auszugehen, dass die durch das NetzDG aufgeworfenen Fragestellungen gerichtlich geklärt werden müssen“, so Süme weiter. Positiv anzumerken sei, dass der Bedeutung von Beschwerdestellen bei der Bekämpfung rechtswidriger Internetinhalte  Rechnung getragen wird. „Wir hoffen allerdings, dass die erfolgreiche Arbeit der Beschwerdestellen bei der Bekämpfung von illegalen und rechtswidrigen Inhalten fortgeführt und durch das NetzDG nicht konterkariert wird.“

Bei beiden Gesetzen hofft eco auf entsprechende gesetzliche Korrekturen in der nächsten Legislaturperiode.

Oliver Süme
© eco - Verband der Internetwirtschaft e.V.