2. eco Politikfrühstück – Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Datum 24.02.2015 08:00 - 09:30 Uhr ics/ical Download von ics/ical
Ort Französische Straße 48 10117 Berlin
Veranstalter eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde in der vergangenen Legislaturperiode nach zahlreichen und langwierigen öffentlichen und politischen Debatten beschlossen und ist im August 2013 in Kraft getreten. Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger war und ist im Bereich der Internet- und Netzpolitik eines umstrittensten Gesetzesvorhaben. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, das Leistungsschutzrecht in dieser Legislaturperiode evaluieren zu wollen. Die Oppositionsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und DIE LINKE haben im Dezember einen Antrag zur Aufhebung des Gesetzes gestellt. Zu diesem Aufhebungsantrag wird am 4. März 2015 eine öffentliche Anhörung durchgeführt.

eco möchte die Gelegenheit nutzen, die mit dem Leistungsschutzrecht verbundenen Fragestellungen in einem Politikfrühstück zu erörtern und gemeinsam zu diskutieren. Umstritten ist, ob das Leistungsschutzrecht ökonomisch und juristisch als geeignetes und erforderliches Instrument zur Finanzierung des Online-Journalismus angesehen werden kann. Daneben bestehen verfassungs- und europarechtliche Bedenken zum Leistungsschutzrecht, die nach wie vor ungeklärt sind. Mit Blick auf die Digitalisierung und das Innovationspotential stellt sich zudem die Frage, inwieweit benannte Nachteile, die Vorteile des Leistungsschutzrechts möglicherweise überwiegen.

Bislang ist das Leistungsschutzrecht für Presseverleger seit Inkrafttreten nicht zur Anwendung gekommen, da die Verleger dem größten Suchmaschinenanbieter zunächst eine kostenfreie Lizenz zur Anzeige von Snippets ausgestellt haben. Dennoch erzeugt das Leistungsschutzrecht Rechtsunsicherheit, da weiterhin nicht entschieden ist, wie das Gesetz genau auszulegen ist. Insbesondere wenn es um die Länge der kostenfrei verwendbaren Textausschnitte geht. Dazu sind sowohl Verfahren vor der Schiedsstelle des deutschen Patent- und Markenamts, als auch Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, um diese Frage zu klären. Bis dahin wird die Phase der Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten allerdings anhalten.

Wie kann hier eine rechtssichere Klärung herbeigeführt werden?

Diese und andere Fragen möchten wir auf dem Politikfrühstück gemeinsam mit Ihnen diskutieren

am Dienstag, den 24. Februar 2015

von 08:00 bis 09:30 Uhr

im eco Hauptstadtbüro (Französische Straße 48, 10117 Berlin)

Zur Veranstaltung wird ein Frühstück serviert.

Bitte lassen Sie uns bis 20. Februar 2015 per E-Mail an berlin@eco.de wissen, ob Sie teilnehmen werden.