23.12.2019

Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität konfrontiert Unternehmen mit Kosten in Milliardenhöhe

  • Ausweitung auf Telemediendienste ist unverhältnismäßig
  • Rechtsunsicherheit: Technische Umsetzung & Ressourcen unklar
  • eco-Eckpunkte zum „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“

 

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. übt scharfe Kritik am vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichten Entwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“, dieser geht weit über die angekündigte Überarbeitung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hinaus und konfrontiert somit sämtliche Telemediendienste-Betreiber mit immensen finanzielle Belastungen.
Dazu sagt Oliver J. Süme, eco-Vorstandsvorsitzender: „Das vom Bundesjustizministerium geplante Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität konfrontiert die verpflichteten Unternehmen mit unverhältnismäßigen Kosten in mehrstelliger Milliardenhöhe.
Insbesondere für kleine und mittelständische Anbieter von Telemediendiensten bedeutet der technische, organisatorische und personelle Erfüllungsaufwand eine enorme finanzielle Belastung, doch eine Kostenerstattungs- oder Entschädigungsregelung ist bislang nicht vorgesehen. Mit diesem Gesetz überträgt der Staat ureigene Pflichten wie die Strafverfolgung und Bekämpfung von Straftaten auf privatwirtschaftliche Unternehmen und lässt diese dann auch noch auf den gigantisch hohen Kosten sitzen.“

Ausweitung auf Telemediendienste ist unverhältnismäßig
Das Gesetzesvorhaben zielt inhaltlich entgegen der bisherigen Ankündigungen nicht nur auf die Stärkung des NetzDG ab, sondern enthält darüber hinaus Erweiterungen im Strafgesetzbuch, in der Strafprozessordnung, im Telemediengesetz und im BKA-Gesetz. Der Vorstoß trifft damit nicht nur die Anbieter von sozialen Medien, sondern alle Dienste die unter das Telemediengesetz fallen, seien es: E-Mail-Anbieter, Webseiten- und Forenbetreiber, Online-Shoppingdienste, Chat- und Messengerdienste, Clouddienste usw. „Der Gesetzentwurf sieht eine Gleichsetzung von Telemediendiensten und TK-Unternehmen vor. Damit ist Adressatenkreis deutlich zu weit gefasst. Betroffen wären dann potentiell rund 2.3 Millionen Unternehmen, anstatt der bisherigen aus dem TKG abgeleiteten 6.500 Unternehmen, die zukünftig zu einer Auskunft im manuellen Auskunftsverfahren verpflichtet werden könnten. Ganz offensichtlich ist man sich der qualitativen und quantitativen Dimensionen des Vorhabens und seiner Tragweite hier nicht bewusst!“, so Süme.

Unter Berücksichtigung der bestehenden Datenschutzvorschriften und der Komplexität der technischen Maßgaben werden nach einer ersten Einschätzung voraussichtlich Investitionskosten im mittleren zweistelligen Milliardenbereich sowie jährliche Betriebskosten im einstelligen Milliardenbereich bei den betroffenen Unternehmen entstehen, bemängelt eco.

Rechtsunsicherheit: Technische Umsetzung & Ressourcen unklar
Auch kritisiert eco den enormen Aufwand für die Unternehmen, der durch die im Referentenentwurf aufgeführten Auskunfts- und Informationspflichten über Bestands- und Nutzungsdaten entsteht. Der Entwurf sieht vor, dass die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Anfrage beim jeweiligen Betreiber des Telemediendienstes durch eine entsprechende Fachkraft zu erfolgen hat. Besonders schwer wiegt, dass Telemediendienste, die mehr als 100.000 Kunden haben, zur Einrichtung einer elektronischen Schnittstelle verpflichtet werden sollen, um Auskunftsverlangen der berechtigten Stellen beantworten zu können. Die technische Umsetzung und Maßgaben für den Einsatz einer solchen Schnittstelle sind dabei noch vollständig unklar „Die Unternehmen brauchen hier Planungs- und Rechtsicherheit: Es gilt zu klären, ob die technischen Anforderungen überhaupt umsetzbar sind. Die Bemessungsgrundlage von 100.000 Kunden ist kein taugliches Kriterium für eine Aufgreifschwelle, da selbst kleinere Online-Dienste und Plattformen bereits eine große Reichweite und damit Nutzerzahlen erreichen, welche regelmäßig die Zahl von 100.000 deutlich übersteigen.“ Geschätzt wären rund 25.000 Unternehmen von der Teilnahme an einem automatisierten Auskunftserfahrens über eine elektronische Schnittstelle betroffen. Der Aufwand, der mit dem Aufbau und Betrieb einer entsprechenden Schnittstelle verbunden ist, stellt die Anbieter von Telemediendiensten vor enorme organisatorische und finanzielle Herausforderungen, kritisiert der Verband der Internetwirtschaft.

eco-Eckpunkte zum „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“
eco hat ein Eckpunktepapier als erste Einschätzung veröffentlicht und möchte damit auf zentrale Probleme und kritische Aspekte des Gesetzesvorhabens hinweisen.

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RA Oliver J. Süme