27.04.2007

Praktische Erfahrungen mit dem AGG

Praktische Erfahrungen mit dem AGG

Sitzung des AK E-Recruiting

Am 26. April widmete sich der eco Arbeitskreis E-Recruiting in Köln dem heißen Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Seit einigen Monaten ist es in Kraft und hat für Unternehmen nichtnur positive Auswirkungen mit sich gebracht. Dr. Hans-Christoph Kürn erläuterte als Leiter E-Recruiting bei der Siemens AG zunächst seine Erfahrungen in dem Bereich. Siemens betreibe ausschließlichOnline-Recruiting, bearbeite aber auch die per Post eingegangenen Bewerbungen. Es herrsche die Philosophie: „Ein Unternehmen, das seinen Bewerbern mit Achtung und Respekt begegnet, hat keine Problememit dem AGG.“

Die Recruiter wurden mehrfach über das neue Gesetz informiert, zudem wurde ein Controlling der Stellenbeschreibungen eingeführt. Außerdem hat Siemens beispielsweise Online-Formulare umgestellt,Pflichtfelder verändert und auch die Formulierung „Muttersprache“ in „perfekte Sprachkenntnisse“ gewandelt. Das Bewerbergespräch wird nach dem „Sechs-Augen-Prinzip“ durchgeführt: Bewerber,Führungskraft und HR-Mitarbeiter sind anwesend. Kürn erläuterte, dass 230.000 Bewerbungen im Jahr eingehen, doch nur ein Fall von angeblicher Diskriminierung vorliege. Größtes Manko des Gesetzes istaus seiner Sicht die fehlende Kommunikation mit dem Bewerber.

Andreas Elvers, Direktor Human Resources, Steigenberger Hotels AG, erläuterte in seinem Vortrag die EU-Richtlinien und die kontroverse Umsetzung der deutschen Regierung. Er erwarte mit Spannungdie Urteile des europäischen Arbeitsgerichts zu der Umsetzung der Richtlinien der deutschen Regierung. Er stellte einige Studien vor, die unter anderem belegen, dass 68 Prozent der Personaler nichtglauben, dass durch die Umsetzung des AGG weniger Benachteiligungen auftreten. So sei in der Praxis häufig festzustellen: Sobald in einer Bewerbung Hinweise auf Diskriminierungsmerkmale entdecktwerden, werden nicht erfüllte Qualifikationen gesucht – der Bewerber scheidet aus, damit gar nicht erst Probleme entstehen. Elvers empfiehlt unter anderem eine Beschwerdestelle einzurichten,sämtliche Bewerbungsschritte zu dokumentieren, die Inhalte der Bewerbungsformulare und Formulierungen der Absagen zu überprüfen und nie nach Alter oder Lichtbild zu fragen.