Das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium haben sich auf einen Vorschlag zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten verständigt. Zunächst hat heute Bundesjustizminister Heiko Maas Leitlinien für eine Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung vorgestellt, anschließend hat sich auch Bundesinnenminister de Maizière dazu öffentlich in einer eigenen Pressekonferenz geäußert.
Zur Debatte um eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme:
„Mit den heute vorgelegten Leitlinien ist klar, dass die Bundesregierung einen politischen Kompromiss für ein nationales Gesetzgebungsverfahren geschlossen hat und damit die Initiative für die höchst umstrittene Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ergreifen will. Es ist mehr als zweifelhaft ob nach den eindeutigen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Regelung zur Einführung einer Speicherungspflicht für Verkehrsdaten technisch und rechtlich überhaupt möglich ist. Die Leittragenden dieses politischen Kompromisses werden in jedem Fall die Unternehmen der Internet- und Telekommunikationsunternehmen sein. Diese würden gesetzlich verpflichtet die Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten umzusetzen und zu implementieren, die finanziellen Belastungen und der technische Aufwand sind derzeit noch vollkommen unklar.
Bereits jetzt ist aber absehbar, dass es sobald ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorliegt, erneut zu Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof kommen wird. Für die deutschen Telekommunikations- und Internetunternehmen führte das deutsche Umsetzungsgesetz, das im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde, in der Vergangenheit bereits zu Ausgaben in Millionenhöhe.“
eco lehnt eine Vorratsdatenspeicherung aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Eine vorsorgliche, verdachtsunabhängige Speicherung auf Vorrat im Zeitalter allgegenwärtiger elektronischer Kommunikation ist weder zeit- noch verfassungsgemäß. Die mit der Speicherung verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Bürger und Unternehmen stehen in keinem Verhältnis zum behaupteten, aber nicht belegten Effektivitätsgewinn bei der Strafverfolgung und dem einhergehenden Vertrauensverlust in die Nutzung des Internet.