03.12.2020

Moderner Jugendmedienschutz muss digitaltauglich und praxisnah ausgestaltet werden

Das aktuelle Jugendschutzgesetz aus dem Jahr 2002 soll an das digitale Zeitalter angepasst werden und zukünftig auch einen Rahmen für Onlinemedien geben. Doch am aktuellen Novellierungsvorhaben von Bundesfamilienministerin Giffey, das gestern erneut Gegenstand im Bundeskabinett war, übt der Verband der Internetwirtschaft weiterhin deutliche Kritik. Wenngleich eco das Ziel eines modernen Kinder- und Jugendmedienschutzes teilt, warnt der Verband ausdrücklich vor drohenden Doppelregulierungen und einem Kompetenz-Wirrwarr.

„Um zeitgemäße Rahmenbedingungen für den Jugendschutz in Deutschland zu schaffen und der Medienkonvergenz Rechnung zu tragen, bedarf es einer kohärenten Rechtsordnung. Dieses Ziel wird mit dem aktuell vorgelegten Entwurf jedoch leider nicht erreicht, er verpasst vielmehr die Chance, praxisnahe und zukunftsfeste Lösungen zu entwickeln. In der Praxis wird es so, je nach Inhalt und Verbreitungsweg, zu einer Doppelregelung und Mehrfachaufsicht kommen. Rechtsunsicherheiten entstehen zudem auch bei der bislang kontrovers diskutierten Einbeziehung ausländischer Anbieter. Darum gilt es bei den aktuellen Novellierungsprozessen nun für einen homogenen Rechtsrahmen zu sorgen. Nur wenn Bund und Länder diesen Appell ernst nehmen – Medienkompetenzen fördern, die Freiwilligen Selbstkontrollen stärken und in der Praxis moderne technische Jugendschutzlösungen durch die Eltern zum Einsatz kommen – kann ein effektives Jugendmedienschutz-Update gelingen“, sagt Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco Beschwerdestelle.

Die eco Stellungnahme zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes können Sie hier downloaden.

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes