20.05.2015

Vorratsdatenspeicherung: eco fordert Grundsatzdebatte statt Blitzgesetz

  • Bundesregierung verkennt rechtliche und technische Realitäten
  • Verfassungsklage wahrscheinlich – Unternehmen drohen unnütze Kosten in Millionenhöhe
  • Umfrage: Rund jeder zweite Bundesbürger lehnt Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung ab

Berlin, 20. Mai 2015 – eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. übt schwere Kritik an dem geplanten Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. „Der vor wenigen Tagen vorgelegte Gesetzesentwurf ist ein Schnellschuss und zeigt, dass der Gesetzgeber die rechtlichen und technischen Realitäten im Zusammenhang mit einer solchen anlasslosen und massenhaften Datenspeicherung verkennt“, sagt Oliver Süme, eco Vorstand Recht & Politik. Ein für Bürger und Unternehmen derart folgenschweres Gesetz dürfe nicht im Eiltempo beschlossen werden, sondern erfordere eine sorgfältige Abwägung hinsichtlich Kosten-Nutzen-Verhältnis und Umsetzbarkeit. „Der vorliegende Gesetzesentwurf wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben, sondern nur wieder verbrannte Erde hinterlassen. Wir fordern einen angemessenen Zeitrahmen für die dringend erforderliche politische Grundsatzdebatte.“

Verfassungsklage wahrscheinlich –  Unternehmen drohen unnütze Kosten in Millionenhöhe

Das geplante Gesetz birgt ein hohes wirtschaftliches Risiko für die betroffenen Unternehmen, da es hohe Investitionen fordert, gleichzeitig aber mit großer Wahrscheinlichkeit in jetziger Form verfassungsrechtlich keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof haben wird. Schon das deutsche Umsetzungsgesetz, das im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde,  führte für die deutschen Telekommunikations- und Internetunternehmen zu unnützen Ausgaben in Millionenhöhe. Mit dem jetzt geplanten neuen Gesetz wird sich der Aufwand für die Implementierung der Speicherverpflichtung im Vergleich zur alten Regelung noch erhöhen, da der Gesetzgeber den Unternehmen hohe Sicherheitsstandards auferlegt, um den Vorgaben des BVerfG zu entsprechen. Die Kosten dafür könnten sich nach einer ersten Schätzung von eco auf rund 600 Millionen Euro für die gesamte Branche belaufen.

Umfrage: Rund jeder zweite Bundesbürger lehnt Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung ab

Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung kostet nicht nur Geld, sondern auch Vertrauen. Eine aktuelle repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von eco durchgeführt hat, zeigt, dass auch die Bevölkerung der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ablehnend gegenüber steht. Rund jeder Zweite (46%) spricht sich demnach klar gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung aus. 36 Prozent halten die Regelung für einen schweren Eingriff in die Grundrechte. Besonders die junge Generation sieht dem geplanten Gesetz kritisch gegenüber. Über die Hälfte (54%) der 18-24 Jährigen sind gegen die Wiedereinführung der Datenspeicherung. Über ein Viertel (28%) der befragten Nutzer gibt an, ihr Kommunikationsverhalten anpassen zu wollen, sobald die Vorratsdatenspeicherung in Kraft tritt und gegebenenfalls auf nicht überwachte Dienste umzusteigen.

Ein Analysepapier zur rechtlichen und technischen Machbarkeit des aktuellen Gesetzesentwurfs und ein Factsheet zur Vorratsdatenspeicherung geben einen umfassenden Überblick zum Thema. Außerdem steht eine druckfähige Grafik zur Umfrage hier zum Download bereit.