18.02.2021

Hauptkritikpunkte zum Telekommunikationsgesetz

Nach äußerst kurzer Beratungsfrist hat die Bundesregierung am 16. Dezember den Entwurf für das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf soll der Europäische Kodex für elektronische Kommunikation (EECC) in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie wird den Rechtsrahmen für den Telekommunikationssektor für die nächsten zehn Jahre maßgeblich prägen und ausgestalten, beispielsweise für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen und mehr Kooperation in diesem Bereich.

Für das nun anstehende weitere parlamentarische Verfahren hat der Verband der Internetwirtschaft Hauptkritikpunkte zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz veröffentlicht. eco erachtet es als sehr wichtig, dass im Bereich der Sicherheit der Netze angemessene, diskriminierungsfreie, sachgerechte und umsetzbare Anforderungen gelten. Zudem sieht es der Verband als zwingend erforderlich an, dass die gesetzlichen Maßnahmen zur Überwachung evaluiert und gegebenenfalls wieder aufgehoben werden.

Weiter teilt eco die vom schleswig-holsteinischen Minister Dr. Bernd Buchholz im Bundesrat geäußerten Bedenken zur geplanten Vorratsdatenspeicherung: Bereits im Vorfeld hatte eco kritisiert, dass die Bundesregierung im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Überwachung gegenüber einem zuvor veröffentlichten Diskussionsentwurf deutliche Verschärfungen vorgenommen hatte.

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