- Ausgewogene Regulierung: hohes Datenschutzniveau und nötige Spielräume für Innovationen
- Nationale Alleingänge nicht hilfreich für Unternehmen
- ePrivacy Verordnung schränkt digitale Geschäftsmodelle ein
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz schreibt aus Sicht der Internetwirtschaft ein hohes Datenschutzniveau fest und gewährt der Wirtschaft im Rahmen der Europäischen Datenschutz Grundverordnung gleichzeitig nötige Spielräume für innovative Geschäftsmodelle. „Das neue Datenschutzgesetz setzt das in der Europäischen Datenschutz Grundverordnung festgeschriebene europäische Datenschutzrecht in allen Punkten um, geht aber nicht darüber hinaus. Damit ist eine unserer wesentlichen Forderungen erfüllt und faire Wettbewerbsbedingungen für deutsche Internetunternehmen gewährleistet“, sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme.
Es werden im Zuge der weiteren Verhandlungen noch Delegated Acts der EU Kommission und eine ePrivacy Verordnung folgen, die weitere Regeln für den Datenschutz konkretisieren. Diesen jetzt mit nationalen Gesetzen vorzugreifen sei für die Internetwirtschaft nicht hilfreich, so Süme. „Das Ziel sollte ein praktikabler und konsistenter Datenschutz sein. Eine weitere Überfrachtung mit Spezialregelungen ist für Bürger und Unternehmen nicht hilfreich und würde einer zügigen Realisierung des modernen Datenschutzes in Deutschland im Wege stehen.“
Die geplante Erweiterung der Regeln der Datenschutz Grundverordnung auf jegliche elektronische Kommunikation, wie im aktuellen Entwurf der europäischen ePrivacy Verordnung vorgesehen, sieht der Verband kritisch, da dies die europäische Strategie für einen gemeinsamen digitalen Binnenmarkt konterkariere: „Die ePrivacy Verordnung schränkt digitale Geschäftsmodelle ein und erschwert den Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft durch restriktive Vorschriften und eine übermäßige Ausweitung des Regulierungsfelds“, so Süme.