Die Ampel-Parteien haben laut eigenem Bekunden einen Kompromiss zu Ermittlungsmaßnahmen im Internet erzielt. Nachdem die Politik Bürger:innen und Unternehmen mehr als ein Jahrzehnt seit Einführung der rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung hat warten lassen, könnte das Quick-Freeze-Verfahren nun endlich einen bürgerrechtskonformen Rechtsrahmen setzen. Die Vereinbarung markiert einen Wendepunkt für die Arbeit von Ermittlungsbehörden und könnte neue Standards in der Verbrechensbekämpfung setzen. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. fordert in diesem Zusammenhang aber auch die konsequente Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung, gegen die sich eco stets ausgesprochen hat.
Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender von eco, kommentiert dazu: „Die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des Quick-Freeze-Verfahrens sind ein Schritt in die richtige Richtung, doch es ist bedauerlich, dass die Bundesregierung nicht konsequent die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung anstrebt, wie von uns immer gefordert. Wenn die grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung weiter bestehen soll oder unter einem neuen Namen fortgesetzt wird, wäre dies fatal. Es ist an der Zeit, dass die Regierung ihre Verantwortung wahrnimmt und Bürgerrechte im digitalen Raum ernsthaft schützt. Wir fordern eine klare und umfassende Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung, um die Privatsphäre der Bürger:innen zu gewährleisten. Es ist unerlässlich, dass betroffene Unternehmen rasch Klarheit über die geplanten Neuregelungen und die Speicherung von Daten erhalten, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.“
Das Quick-Freeze-Verfahren könnte nach Ansicht des Verbands ein Instrument für Strafermittler:innen sein, das rechtssicher und effektiv ist. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung bietet es eine Lösung, die den Spielraum des Europäischen Gerichtshofs nutzt, aber gleichzeitig die Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt.
Der Koalitionsvertrag strebt eine zielgerichtete Strafverfolgung im Netz an, die anlassbezogen sein soll – ein Konzept, das dem „Quick Freeze“ entspricht. Ob und wie dieser Ansatz von der Bundesregierung gesetzlich verfolgt wird, bleibt abzuwarten, insbesondere hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Quick-Freeze-Verfahrens. Von jeglichen Überlegungen zu „Mindestspeicherfristen“ sollte sich die Bundesregierung aus Sicht der Internetwirtschaft dringend distanzieren.
Zum Hintergrund: Bereits im September des vergangenen Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten als unionsrechtswidrig erklärt. Nachdem der Europäische Gerichtshof mit seinem lang ersehnten Urteil vom 22. September 2022 bereits entschieden hatte, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind, fand der jahrelange Rechtsstreit um die Vorratsdatenspeicherung damit endlich ein Ende. eco setzt sich seit Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung ein und hat die Klage der SpaceNet AG, die 2016 beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht wurde, von Anfang an unterstützt.