Die digitale Zukunft Europas zu gestalten, hat sich die EU-Kommission für dieses Jahrzehnt vorgenommen. Dazu hat sie mehrere Rechtsakte auf den Weg gebracht, zu denen der Digital Governance Act (DGA), der Digital Services Act (DSA), der Digital Marketing Act (DMA), der Data Act (DA) und der Artficial Intelligence Act (AIA) gehören. In einem Webinar werden wir am 26. Juni das europäische Datenwirtschaftsrecht, das gerade im Entstehen ist, näher beleuchten.
Dr. Jens Eckhardt, IT-Fachanwalt der Düsseldorfer Kanzlei pitc legal und Vorstand EuroCloud Deutschland, wird einen Überblick über die Rechtsakte geben, ihre wesentlichen Inhalte und ihre Anwendungsbereiche vorstellen. Wie sind unterschiedliche Unternehmenstypen wie Cloud-Anbieter, Dienstleister oder Anwenderunternehmen durch die Rechtsakte betroffen? Wie sind sie in der Praxis umzusetzen und wo lauern möglicherweise Fallstricke?
Im Wesentlichen zielt das europäische Datenwirtschaftsrecht darauf ab, die sichere und vertrauenswürdige Bereitstellung von Cloud-Diensten und KI-Anwendungen zu regeln, die Anbieter zu Schutz und Transparenz zu verpflichten, gleiche Wettbewerbsbedingungen für digitale Unternehmen zu garantieren, die Nutzung von Daten in Wirtschaft und Öffentlichem Sektor zu fördern sowie einen EU-Binnenmarkt für Daten zu schaffen.
Das Webinar wird von Christine Neubauer, Projektmanagerin bei eco, moderiert.