17.07.2024

Bundesregierung veröffentlicht Löschbericht zu kinderpornografischen Web-Inhalten 2023: Deutsche Beschwerdestellen erfüllen wichtige Funktion bei Meldung und Hinweisbearbeitung und Löschung

  • Löschbericht 2023: BKA erhält 54.613 Hinweise zu kinderpornografischen Web-Inhalten
  • Jahresbericht der eco Beschwerdestelle dokumentiert erfolgreiche Arbeit im Jahr 2023
  • CSAM-Regulierung: Auf das Prinzip „Löschen statt Sperren“ setzen und Beschwerdestellen-Netzwerk stärker berücksichtigen

Die Bundesregierung hat heute den Evaluationsbericht zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet für das Jahr 2023 veröffentlicht. Demnach wurden im Jahr 2023 insgesamt 54.613 externe Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten beim Bundeskriminalamt (BKA) statistisch erfasst, was mehr als eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr darstellt.

Deutsche Beschwerdestellen erfüllen wichtige Funktion bei Meldung und Hinweisbearbeitung und Löschung

Der Löschbericht hebt auch in diesem Jahr die effektive Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den deutschen Beschwerdestellen hervor.

„Der aktuelle Bericht dokumentiert die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem BKA und die wichtige Brückenfunktion deutscher Beschwerdestellen als wichtigste Hinweisgeber. So ermöglicht die eco Beschwerdestelle eine niedrigschwellige und anonyme Meldung von Inhalten“, sagt Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco Beschwerdestelle.

Im Jahr 2023 erhielt das BKA 22.503 Hinweise von deutschen Beschwerdestellen, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 7.679 im Jahr 2022. Insgesamt stammten 51,3 Prozent (2022: 98,8%) aller Hinweise auf kinderpornografische URLs von diesen Stellen. Der prozentuale Rückgang erklärt sich durch die direkte Meldung eines deutschen Imagehosters, der als „Hinweisgeber als Privatperson“ erfasst wurde.

„Aufgrund des hohen Anteils der über die Beschwerdestellen eingehenden Meldungen beim BKA sind auch in Zukunft hinreichende personelle und technische Ressourcen sowohl auf Seiten der Strafverfolgung als auch bei den Beschwerdestellen erforderlich, damit auch bei weiter steigenden Fallzahlen die Täter- und Opferidentifizierung sowie die Strafverfolgung und Löschung von kinderpornografischen Inhalten effektiv und effizient erreicht werden kann“, so Koch-Skiba.

 

Jahresbericht der eco Beschwerdestelle dokumentiert erfolgreiche Arbeit: 100-prozentige Löschquote bei in Deutschland gehosteten Websites mit strafrechtlich als Kinderpornografie* klassifizierten Inhalten in 1,86 Tagen

 

Der eigenständige Jahresbericht der eco Beschwerdestelle für das vergangene Jahr verzeichnete 17.493 berechtigte Beschwerden, was ebenfalls einen neuen Höchststand bedeutet. Sexuelle Gewalt und Grenzverletzungen gegen Kinder und Jugendliche machten weiterhin den Großteil (91%) der erhaltenen Beschwerden aus. Insgesamt 60.151 Meldungen betrafen diesen Themenkomplex.

In Deutschland gehostete Webseiten mit Darstellungen des sexuellen Missbrauchs wurden zu 100,0 Prozent und innerhalb von durchschnittlich rund 1,86 Tagen gelöscht. Weltweit wurden derartige Inhalte in rund 6 Tagen und mit einer Gesamterfolgsquote von 98,35 Prozent entfernt. Die Verfügbarkeitszeiten sind damit im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr sogar gesunken, was die Bedeutung der Arbeit der Beschwerdestellen und die Funktionalität des Prinzips „Löschen statt Sperren“ unterstreicht.

CSAM-Regulierung: Auf das Prinzip „Löschen statt Sperren“ setzen und Rolle des Beschwerdestellen-Netzwerks anerkennen

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (kurz: CSAM-Verordnung) sorgt nach wie vor für viele Diskussionen und massive Kritik.

„Wir brauchen ein starkes politisches Bekenntnis zu den bestehenden Beschwerdestellen-Strukturen auf nationaler und internationaler Ebene. Die Beschwerdestellen von eco, FSM und jugendschutz.net in Deutschland sowie die internationalen Beschwerdestellen des INHOPE-Netzwerks sind wichtige Anlaufstellen für das Melden von Missbrauchsdarstellungen. Diese Brückenfunktion darf durch neue Regulierungsvorhaben nicht gefährdet werden. Wir sind überzeugt, dass Löschen statt Sperren der effektivste Weg zur Bekämpfung illegaler Internetinhalte ist. Die aktuellen europäischen Regulierungsvorhaben sollten diesen Ansatz unterstützen und bestehende Strukturen sowie Kooperationen besser einbeziehen.“, so Koch-Skiba.

 

Über die eco Beschwerdestelle:

Die eco Beschwerdestelle arbeitet seit über 25 Jahren nach einem Ansatz, der auf freiwilliger Selbstregulierung der Provider und dem Engagement der Internetnutzer basiert. Von Beginn an kooperiert eco mit Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen Kinderpornografie und andere illegale Internetinhalte. Eine Meldung kann, wenn gewünscht, auch anonym bei der eco Beschwerdestelle erfolgen und wird daher gern auch von Personen genutzt, die Vorbehalte haben, sich direkt an die Polizei zu wenden.

Die Erfolgsstatistiken und weitere Informationen zu allen Arbeitsbereichen der eco Beschwerdestelle finden sich gesammelt im aktuellen Jahresbericht 2023.

Weitere Informationen zur eco Beschwerdestelle unter: beschwerdestelle.eco.de.

 

*Dieser „terminus technicus“ des Gesetzestextes dient ausschließlich der Differenzierung zwischen den einzelnen Tatbeständen im Bereich der sexuellen Gewalt und Grenzverletzungen gegen Minderjährige und wird verwendet, wenn es um Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Sinn des § 184b StGB geht. Dies stellt ausdrücklich kein Befürworten der noch immer im Strafrecht verankerten Begrifflichkeit dar.

Download der Pressemitteilung

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