Sie sind mit Ihrem Unternehmen nicht im Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie aber Ihre Auftraggeber sind es? Dann sollten Sie jetzt handeln: Ihre Kunden sind dazu verpflichtet, auch Sie auf die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorgaben hin abzuklopfen.
Bevor bestehende Verträge erneuert und neue geschlossen werden, muss dies nachgewiesen werden - über Zertifikate, Lieferantenaudits, gemeinsame Krisenmanagementübungen und mehr. Aber wie funktioniert das? Welcher Ihrer Kunden unterliegt einer solchen Verpflichtung? Welche Anforderungen sind zu erfüllen? Und wie soll dies nachgewiesen werden?
Ob Sie als Lieferant oder Dienstleister schon die verlangte NIS-2-Reife erlangt haben, finden Sie bei unserer Partner-Veranstaltung schnell selbst heraus: Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die Mindestsicherheitsanforderungen und wie man sie im eigenen Unternehmen praktisch und nachhaltig umsetzt.