02.08.2017

Elektronische Rechnung wird Pflicht im öffentlichen Bereich

  • eco Verband begrüßt Gesetzesentwurf des Innenministeriums
  • Endlich Investitionssicherheit für digitale Transformation in Unternehmen

Durchbruch in Berlin für elektronische Rechnungen: Der öffentliche Sektor will die Möglichkeit und die Pflicht schaffen, ab dem Herbst 2018 Rechnungen an öffentliche Auftraggeber elektronisch einzureichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesministerium des Innern (BMI) im Juni 2017 vorgelegt. Möglich sein soll dies entweder im deutschen Format XRechnung oder entsprechend des neuen Standards der Europäische Norm EN 16931 (CEN TC 434).

Fachkreise und Verbände sind nun aufgefordert, diesen „Entwurf einer Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes“ zu kommentieren. „Wir begrüßen es sehr, dass nun belastbare Regelungen definiert worden sind“, sagt Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann, Leiter der Kompetenzgruppe E-Commerce im eco – Verband der Internetwirtschaft. „Die elektronische Rechnungsstellung ist zentral für die erfolgreiche digitale Transformation in Wirtschaft und Verwaltung.“

Investitionssicherheit für elektronische Rechnungs-Prozesse

Als großen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet den Verordnungsentwurf auch Florian Kohl, Mitglied des Bundesvorstands der Wirtschaftsjunioren Deutschland e. V.: „Die elektronische Rechnung wird zur Pflicht im öffentlichen Bereich – dies wird eine Reihe positiver ökologischer Effekte als auch Einsparungen bei den Prozesskosten mit sich bringen.“ Indem das Innenministerium sich zur europäischen Norm EN 16931 und zur XRechnung bekennt, beendet es eine jahrelange Diskussion um den bevorzugten Standard. „Unternehmen, die ihre Prozesse mittels elektronischer Rechnungsstellung optimieren möchten, haben nun endlich Investitionssicherheit“, sagt Professor Hofmann.

Besonders aus deutscher Sicht ist die Entscheidung des Europäischen Komitees für Normung (Comité Européen de Normalisation, CEN) erfreulich. Die Norm EN 16931 des CEN TC 434 enthält wesentliche Elemente des nationalen technischen Formates ZUGFeRD, welches hierzulande von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) entwickelt worden ist.

BMI muss bei der Qualitätssicherung nachbessern

Bei all diesen erfreulichen Entwicklungen gibt es laut Hofmann noch einiges zu tun. So müsse die öffentliche Hand die Möglichkeiten erweitern, elektronische Rechnungen einzureichen: „Bislang ist eine Einreichung der Daten der E-Rechnung über das Zugangsportal nach Maßgabe des Onlinezugangsgesetzes vorgesehen. Effizienter wäre es jedoch, entsprechende zuverlässige APIs (Application Programming Interfaces) allgemein zur Verfügung zu stellen.“

Weiteren Handlungsbedarf sieht Hofmann bei der Gewährleistung der Funktionalität und der Zuverlässigkeit der Verwaltungssysteme der E-Rechnungen. So habe das Europäische Komitee für Normung mit der Norm EN 16931 bislang erst Teil 1 zum semantischen Datenmodell und Teil 2 zur Syntax der elektronischen Rechnungsstellung veröffentlicht. Wünschenswert sei jedoch auch eine Prüfnorm, die die Qualität der IT-Systeme für elektronische Rechnungsstellungen sichert.

Eine weitere offene Frage betrifft die Bagatellgrenze für die elektronische Rechnungsstellung. Hier empfiehlt der eco Verband, diese auf € 0,00 zu setzen, um einem Splitting von Rechnungen vorzubeugen. Zu klären sei auch die Anbindung und Konvertierung anderer in Europa gebräuchlicher Formate, etwa aus Skandinavien. „Wir sind zuversichtlich, dass der Gesetzgeber diese kleineren Fragen noch zufriedenstellend beantworten kann, nachdem das Bundesinnenministerium und das Europäische Komitee für Normung sich nun positioniert haben“, sagt Hofmann.

Weitere Informationen zum Thema bietet das eco Whitepaper Akzeptanzfaktoren des E-Invoicing

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