19.10.2016

EuGH-Urteil stellt Speicherung von IP-Adressen klar

Bei IP-Adressen kann es sich um personenbezogene Daten handeln und zwar unabhängig davon, ob diese dynamisch oder statisch vergeben werden. Dies ergibt sich aus einem heute veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Patrick Breyer gegen die Bundesregierung. Hinsichtlich der Verwendung von IP-Adressen stellt der EuGH außerdem klar, dass Website-Betreiber und Telemediendienste ein legitimes Interesse an deren Verwendung haben können, beispielsweise im Rahmen der Abwehr von Cyberattacken. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt dieses Urteil: „Es ist gut, dass wir bei diesen beiden Fragen nun eine Klarstellung durch das Urteil des EuGH haben. Dies kann bei der Bekämpfung von Botnetzen, DDOS-Angriffen und zur Abwehr von Cyberattacken hilfreich sein“, sagt Prof. Dr. Norbert Pohlmann, eco Vorstand für IT-Sicherheit.