Anzuwenden ab 2018, zu beachten ab sofort?
Die Verordnung (EU) 2016/679, besser bekannt als „Datenschutz-Grundverordnung“, ist am 25.05.2016 in Kraft getreten und daher ab dem 25.05.2018 zwingend anzuwenden.
Stefan Sander (SDS Rechtsanwälte Sander Dahm Schöning Partnerschaft mbB) beleuchtet einige ausgewählte Aspekte dieser Verordnung, welche das aktuell in Deutschland anzuwendende Datenschutzrecht tiefgreifend reformieren wird. In den Fokus der Auswahl wurden dabei diejenigen Regelungen gerückt, die Unternehmen aus kaufmännischen Gesichtspunkten bereits heute beachten sollten, z.B. vor größeren Investitionen im IT-Bereich oder vor dem Eingehen langfristiger Verträge, etwa mit externen Datenschutzbeauftragten.
Beim IT’S Breakfast können sich alle an IT-Sicherheitsfragen Interessierten in entspannter Atmosphäre bei Brötchen und Kaffee über wechselnde Themen der IT-Sicherheit austauschen. Die Veranstaltung startet mit einem Impulsvortrag, die Referenten hierfür kommen aus kleinen und großen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. Der Vortrag befasst sich mit neuesten Entwicklungen im ITS-Umfeld oder aktuellen Forschungsergebnissen. Anschließend ist Zeit für Diskussionen und die Möglichkeit Kontakte zu anderen IT-Sicherheitsexperten zu knüpfen.
Das Event einschließlich Frühstück ist kostenlos. G Data stellt den Raum und das Frühstück zur Verfügung.
Beachten Sie die begrenzte Teilnehmerzahl und melden Sie sich bitte nur dann an, wenn Sie auch tatsächlich teilnehmen möchten. Es wäre schade, wenn reservierte Plätze nicht genutzt würden und umsonst Catering bereitgestellt wird.