09.03.2017

eco Stellungnahme: E-Privacy-Verordnung verfehlt ihr Ziel und schränkt digitale Geschäftsmodelle ein

eco begrüßt die weitere Harmonisierung der Datenschutzvorschriften innerhalb der EU im Rahmen der geplanten E-Privacy Verordnung, sieht aber Nachbesserungsbedarf, da das Ergebnis der neuen Verordnung weit über das formulierte Ziel der EU hinausgeht. Nach Ansicht des eco würden mit der E-Privacy Verordnung digitale Geschäftsmodelle durch restriktive Vorschriften und eine übermäßige Ausweitung des Regulierungsfelds massiv eingeschränkt, dies gibt der Verband in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme zu bedenken.

Mit ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt im Jahr 2015 hatte die EU-Kommission festgelegt, dass die bis jetzt gültige E-Privacy-Richtlinie einer Überprüfung unterzogen werden solle, um sicherzustellen, dass ihre Vorgaben mit denen der Datenschutzgrundverordnung in Einklang stehen.

Am 10. Januar 2017 hatte die Kommission erstmals ihren Entwurf für die E-Privacy-Verordnung vorgelegt. Die Verordnung soll die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation regeln und darüber hinaus Vorgaben für die Übermittlung von Daten und deren Speicherung festschreiben. Die E-Privacy-Verordnung soll laut Aussage der EU-Kommissarin Věra Jourová aber auch ein Lex Specialis zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung sein. Die Regelungen der E-Privacy-Verordnung würden damit Vorrang vor der EU-Datenschutz-Grundverordnung haben.

eco hat sich immer dafür eingesetzt, dass ein möglichst einheitlicher und sektorenübergreifender Regulierungsrahmen für den Datenschutz geschaffen wird. Sektorspezifische Regelungen – wie beispielsweise für den Bereich der elektronischen Kommunikation – sollten sich auf einen klar umrissenen Bereich konzentrieren. Ein so präzisiertes regulatorisches Umfeld biete allen Teilhabern der digitalen Gesellschaft – vom Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste bis zum Webseitenbetreiber und Internetnutzer – Rechts- und Planungssicherheit.

Der Umstand, dass die Verordnung direkt gültiges Recht in allen Mitgliedsstaaten wird, sorgt zusätzlich für Anpassungs- und Umsetzungsbedarf in der deutschen Telekommunikations- und Telemedienregulierung im Bereich des TKG und des TMG.

eco sieht dringenden Nachbesserungsbedarf: Für die Internetwirtschaft sorgt der vorgelegte Gesetzentwurf einer E-Privacy-Verordnung nicht für Rechtssicherheit, sondern für mehr Unklarheit aufgrund einer weiteren Fragmentierung der Datenschutzregulierung und könnte so zum Handicap einer europäischen Datenwirtschaft werden.

eco Stellungnahme: E-Privacy-Verordnung verfehlt ihr Ziel und schränkt digitale Geschäftsmodelle ein