11.04.2016

Digitale Transformation erfordert Anpassungsprozesse

eco veröffentlicht Positionspapier zum Urheberrecht

  • Anpassung an das digitale Zeitalter: auf nationaler und internationaler Ebene notwendig
  • Durchsetzung von Urheberrechten bereits nach derzeitiger Rechtslage möglich
  • eco befürwortet den Grundsatz „Löschen statt sperren“

Angesichts der vielfältigen Herausforderungen, die sich aus der Nutzung, Weiterverbreitung oder Bereitstellung von Inhalten im Internet ergeben, fordert eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. in einem aktuellen Positionspapier eine Modernisierung des Urheberrechts auf europäischer und nationaler Ebene.

Damit das Urheberrecht seinen Steuerungsfunktionen gerecht werden kann, ohne sich innovationshemmend auszuwirken, müssen bestehende Regularien überprüft und länderübergreifend den Erfordernissen der Wissens- und Informationsgesellschaft angepasst werden. Dafür spricht sich eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. in seinem aktuell veröffentlichten Positionspapier aus und bezieht – auch mit Blick auf die am 15. April 2016 endende EU-Konsultation zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum – ausführlich Stellung.

Durchsetzung von Urheberrechten bereits nach derzeitiger Rechtslage möglich

Aus Sicht der Internetwirtschaft haben sich die Bestrebungen des Gesetzgebers in der Vergangenheit vor allem auf eine Ver¬schärfung der Rechte am geistigen Eigentum konzentriert, wobei die Diensteanbieter immer stärker in die Verantwortung genommen würden. Auch in der gerade abgeschlossenen Konsultation der EU-Kommission zur Durchsetzung des geistigen Eigentums zeigt sich diese Tendenz. Dort wird über die Einführung einer „Sorgfaltspflicht“ nachgedacht. Provider würden damit für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer in Verantwortung gezogen werden. „Eine ganze Branche unter Generalverdacht zu stellen, halten wir für gänzlich unangemessen.“ Aus diesem Grund lehnt eco weitergehende legislative Maßnahmen ab. „Momentan ist, zumindest in Deutschland, ein funktionierendes und akzeptables Verhältnis zwischen den Interessen von Rechteinhabern und den privaten Rechten der Nutzer erreicht. Der bestehende Auskunftsanspruch funktioniert und wird extensiv in Anspruch genommen.“ Die Durchsetzung von Urheberrechten ist damit bereits nach derzeitiger Rechtslage möglich.

eco befürwortet den Grundsatz „Löschen statt sperren“

Bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen und bei der Durchsetzung der Rechte des Urhebers sollte nach dem Prinzip „Löschen statt sperren“ vorgegangen werden. Entgegen des BGH-Urteils zur Haftung von Access-Providern bei Urheberrechtsverletzungen Dritter, das den Weg für Netzsperren ebnet, plädiert eco dafür, „entsprechende Inhalte konsequent zu löschen.“ Hierfür böte die Richtlinie 2000/31/EG auf europäischer Ebene ein verbindlicher Rechtsrahmen für Online-Dienste im Binnenmarkt. „Aus unserer Sicht ist diese Richtlinie ein wesentlicher Meilenstein im Sinne einer positiven Entwicklung des Internet und schafft klare und effiziente Rahmenbedingungen für Access-, Host- und Content-Provider.
Bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bieten die geltenden europäischen und nationalen Rechtsvorgaben, die über verbindliche Anordnungen und richterliche Beschlüsse durchsetzbar seien, eine solide Basis. Darüber hinaus müsse eine verbesserte Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Rechtshilfeersuchen angestrebt werden, um die Standzeiten von urheberrechtsverletzenden Angeboten zu verringern. Nur auf diesem Wege werden sich Urheberrechtsverletzungen nachhaltig verfolgen und ahnden können.

Anpassung an das digitale Zeitalter: auf nationaler und internationaler Ebene

Insgesamt muss nach Ansicht des eco beim Thema Urheberrecht ein deutlicher Paradigmenwechsel in der nationalen und europäischen Regulierungspolitik erfolgen: Insbesondere im Hinblick auf Lizensierungsverfahren ergeben sich laut eco immer wieder Probleme. „Hier besteht auf europäischer und auf nationaler Ebene Handlungsbedarf. Um Unternehmen die Bereitstellung innovativer Dienste – zum Beispiel nach dem One-Stop-Shop-Prinzip – zu ermöglichen, müssen wir uns für eine generelle Vereinfachung des Rechteerwerbs einsetzen“, stellt eco fest.

„Um bestehende Hindernisse für grenzüberschreitende Online-Dienste abzubauen, Unternehmen und Bürgern mehr Rechtssicherheit zu bieten und die Informations- und Medienfreiheit langfristig abzusichern, müssen neue Wege beschritten und innovative Lösungen aktiv vorangetrieben werden.“, bilanziert Süme.

Das eco Positionspapier „Anpassung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter“ steht hier zum Download bereit.