Bereits letzte Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit einem Beschluss vom 22. Juni 2017 entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Der Internetprovider SpaceNet hatte, unterstützt von eco, bereits im April 2016 Klage erhoben. Heute nun hat die Bundesnetzagentur im Ergebnis entschieden (Az. 13 B 238/17), dass die Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens für alle Unternehmen ausgesetzt wird. Bis dahin können keine Anordnungen oder Maßnahmen sowie Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet werden.
„Diese Entscheidung der Bundesnetzagentur ist absolut konsequent. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit seinem Urteil den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht, aber jetzt brauchen wir endlich die Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen. Die Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit, um nicht erneut ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit beachtliche Gelder zu verschwenden.“, sagt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik und Recht.
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur kam gerade noch rechtzeitig, denn die Ende 2015 in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung hätte alle Telekommunikationsanbieter generell ab 1. Juli 2017 dazu verpflichtet, die Verbindungsdaten aller Kunden anlasslos zehn Wochen lang zu speichern.