Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH), zuletzt im Dezember 2016 erklärt hat, dass eine generelle anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist, rückt der Rat der EU nicht von den Plänen einer europäischen Vorratsdatenspeicherung ab. Wie konkret die Überlegungen sind, die beim Ratstreffen besprochen werden sollen, zeigt ein Papier, das bereits in den Medien kursiert: Das in dem Papier dargelegte Konzept basiert auf Vorschlägen von Europol und dem Counter-Terrorism Coordinator (CTC) Gilles de Kerchove).
Doch Oliver Süme, eco Vorstandvorsitzender, warnt generell vor erneuten Diskussionen zu europäischen Melde- und Speicherpflichten für die Internetwirtschaft: „Allein die Diskussionen zur Implementierung europaweiter Speicherinfrastrukturen bedeuten eine Bürde für die Internetwirtschaft, ein Angriff auf die Privatsphäre der Bürger und bergen zudem ein enormes Sicherheitsrisiko. Schließlich könnten solche Sammlungen von persönlichen Kommunikationsdaten ergiebige Datenquellen für Spionage und Missbrauch jeder Art sein.“
Der EuGH habe zudem deutlich gemacht, dass die Verwendung von Daten sowie die Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendigste beschränkt werden müsse.
„Der EuGH hat schon mehrfach klargestellt, dass ein Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten gegen europäische Grundrechte verstößt. Jede erneute Diskussion ist eine unmittelbare Gefahr für einen stabilen digitalen Binnenmarkt in Europa und wird doch bei der Bekämpfung von Kriminalität keinen erkennbaren Mehrwert bringen“, so Süme.