Zu den am Freitag, den 23. März 2018, vorgelegten Bußgeldleitlinien zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme:
„Die jetzt vorgelegten Bußgeldleitlinien bestätigen unsere grundsätzlichen Bedenken gegen das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Die Gefahr des Overblockings als Folge der im Gesetz festgelegten starren Löschfristen bleibt bestehen und wird durch die Leitlinien nicht aufgelöst. Der entscheidende Faktor Zeit geht zwangsläufig auf Kosten der Sorgfalt, die die Betreiber sozialer Netzwerke bei der Prüfung der einzelnen Sachverhalte aufwenden können. Das Gesetz bleibt damit aus unserer Sicht eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und sollte grundlegend überarbeitet werden.“