Mit dem Inkrafttreten des sogenannten CLOUD Acts könnten internationale Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten zukünftig durch lokale Gesetze zur Herausgabe von Daten verpflichtet werden. „Jetzt muss geklärt werden, inwieweit das Gesetz mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung vereinbar ist“, fordert eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme. „Auch die Vereinigten Staaten sind dazu verpflichtet sich an internationales Recht zu halten. Der Zugriff auf Daten kann nur über internationale Abkommen angefordert werden. Das besagt auch die Datenschutz-Grundverordnung der EU, die ab dem 25. Mai in allen EU-Mitgliedsländern gilt“, so Süme weiter. Jetzt sei es wichtig, dass sich die Europäische Union im Rahmen neuer Abkommen mit den USA und anderen Staaten für kontrollierte Verfahren unter Einhaltung insbesondere der Datenschutzgrundverordnung und des Privacy-Schild einsetze. „Die europäischen und in Europa angesiedelten internationalen Unternehmen benötigen dringend Rechtssicherheit im Umgang mit Daten und beim Zugriff Dritter. Dies betrifft auch die am Standort Europa präsenten Cloud Anbieter“, betonte Süme.
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