Zum Referentenentwurf des 2. Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (2. DSAnpUG) des Bundesministeriums des Innern hat eco jetzt eine Stellungnahme veröffentlicht. Das Bundesministerium des Inneren will dem Bundeskabinett einen ressortabgestimmten Entwurf am 05. September 2018 vorlegen.
Infolge der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit 25. Mai 2018 anwendbar ist, bedarf es einer Anpassung des Datenschutzrechts in den sektorspezifischen, nationalen Gesetzen. So sieht der Referentenentwurf Anpassungen und Änderungen in zahlreichen Einzelgesetzen vor, die aus Sicht des Bundesministeriums des Inneren infolge der Neuregelungen auf EU- und Bundesebene notwendig sind. Zudem sollen einige Ungereimtheiten im Zusammenspiel alter und neuer Regelungen geglättet werden. Ziel ist, nunmehr auch das bereichsspezifische Datenschutzrecht mit der DSGVO in Einklang zu bringen.
Zur Wahrung des Datenschutzes sind aus Sicht des eco Pflichten erforderlich, die hinsichtlich ihres Ziels und der mit ihnen einhergehenden Belastungen verhältnismäßig sind. Überwiegend erscheinen die Regelungen in Art. 134 (Telekommunikationsgesetz), welche hauptsächlich die Internetwirtschaft betreffen, als maßvoll. Bei einzelnen Normvorschlägen sieht eco Änderungsbedarf.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.