06.06.2019

eco kritisiert Justizministerpläne zur Vorratsdatenspeicherung „Wiederbelebungsmaßnahmen sind keine Option“

Seit Jahren streiten Gesetzgeber und Gerichte um die Vorratsdatenspeicherung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose, generelle Überwachung untersagt, doch der Rat der EU startet jetzt einen neuen Anlauf und will beim Ratstreffen am morgigen Freitag mit den Mitgliedsstaaten diskutieren, wie sie trotz der klaren Vorgaben des EuGH einen neuen Anlauf zur Massenspeicherung nehmen können.

Oliver J. Süme, eco Vorstandvorsitzender, warnt vor erneuten Diskussionen zu europäischen Auskunfts- und Speicherpflichten für die Internetwirtschaft: „Jede politische Maßnahme einer Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung stellt keine Option dar, vollkommen egal in welcher Form. Allein die Diskussionen zur Implementierung europaweiter Speicherinfrastrukturen bedeuten eine Bürde für die Internetwirtschaft, einen Angriff auf die Privatsphäre der Bürger und bergen zudem ein enormes Sicherheitsrisiko. Schließlich könnten solche Sammlungen von persönlichen Kommunikationsdaten ergiebige Datenquellen für Spionage und Missbrauch jeder Art sein.“

Die Justizminister der Europäischen Union wollen die Vorratsdatenspeicherung als Instrument bei der Strafverfolgung trotz aller Kritik zurück. Heute haben sie die EU-Kommission dazu aufgefordert, die „Möglichkeiten einer künftigen Gesetzgebungsinitiative zu prüfen“, wie es in der entsprechenden Beschlussvorlage heißt. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein „wesentliches Instrument“ bei der Kriminalitätsbekämpfung, heißt es zur Begründung. Auch die Bundesregierung unterstützt diesen Auftrag an die EU-Kommission. Dabei hat der EuGH schon mehrfach klargestellt, dass die Verwendung von Daten sowie die Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendigste beschränkt werden müsse.

„Der EuGH hat mehrfach klargestellt, dass ein Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten gegen europäische Grundrechte verstößt. Jede erneute Diskussion ist eine unmittelbare Gefahr für einen stabilen digitalen Binnenmarkt in Europa und wird bei der Bekämpfung von Kriminalität keinen erkennbaren Mehrwert bringen. Allen EU-Staaten sollte zudem bewusst sein, dass der EuGH jede neue Regelung an der EU-Grundrechte-Charta messen wird. Danach ist die anlasslose und generelle Speicherung ohne Einschränkungen auf Personenkreis oder Zeit oder Ort nicht gerechtfertigt. Die Speicherung personenbezogener Daten muss die Ausnahme sein, nie die Regel! “, so Süme.

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