- eco Beschwerdestelle verzeichnet mehr als 130.000 Nutzerbeschwerden im letzten Jahr
- enorme Kosten für Gerichtsverfahren und Gefahr des Reputationsverlustes
- Rechtssicherer Nachweis der Einwilligung zwingend notwendig
Der Versand von unrechtmäßigen Werbe-E-Mails – besser bekannt als „Spam“ – ist längst kein Kavaliersdelikt mehr. Den Versendern drohen hierzulande immense Kosten durch gerichtliche Streitigkeiten. Um sich vor den teilweise existenzbedrohenden Ausgaben zu schützen, weist die Certified Senders Alliance (CSA) auf die rechtssicheren und zwingenden Nachweispflichten bezüglich der Einwilligungen der Empfänger hin.
Der wirtschaftliche Schaden, der durch den Versand unrechtmäßiger Werbe-E-Mails entsteht, beläuft sich laut CSA-Gutachten auf rund 250.000 Euro. Folgerichtig ahndet die Justiz diese rechtswidrigen Praktiken und stützt sich dabei auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG). Dabei können schnell erhebliche Gerichtskosten entstehen. Und selbst wenn sich die Parteien außergerichtlich einigen, sind die Kosten immens. Hinzu kommt, dass immer mehr Empfänger entsprechende Zusendungen melden: Die eco Beschwerdestelle, ein Service von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., verzeichnet für das Jahr 2014 mehr als 130.000 auf E-Mail bezogene individuelle Nutzerbeschwerden.
Einwilligung muss dokumentiert werden
Die Certified Senders Alliance (CSA), im Jahr 2003 vom Deutschen Dialogmarketingverband (DDV) und von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. gegründet, weist darauf hin, dass es nicht ausreicht, eine Einwilligung in die Zusendung an eine bestimmte E-Mail-Adresse darzulegen. So muss der Versender auch rechtssicher beweisen können, ob diese Zustimmung auch tatsächlich vom Inhaber der verwendeten E-Mail-Adresse stammt. Mindestvoraussetzungen sind der Einwilligungstext zum Zeitpunkt der Datenerhebung, Datum und Uhrzeit, sowie die Einwilligungsquelle. „Wir empfehlen dringend, alle Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Versand von Werbe-E-Mails einzuhalten“ erklärt Ivo Ivanov, CSA Director, „um keinen hohen Gerichtskosten sowie Schadensersatzforderungen ausgesetzt zu sein und einen Reputationsverlust zu vermeiden“.
Relevante Informationen zu einem rechtssicheren Versand von E-Mails finden sich in der eco Richtlinie für zulässiges E-Mail Marketing.
Weitere Informationen zu den Services der CSA finden Sie unterhttps://de.certified-senders.eu.