Der EuGH hat am 04.05.2023 mit seinen Entscheidungen zur Bemessung von immateriellen Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DS-GVO, zum Umfang des Auskunftsanspruchs und vor allem auch mit seiner Entscheidung zur Auswirkungen von formellen Pflichten der DS-GVO auf die Zulässigkeit einer Verarbeitung personenbezogener Daten Weichen gestellt.
Hinzu kommt, dass sich der EuG mit der Frage Personenbezug, Pseudonymisierung und Anonymisierung befasst hat, die aufgrund der Betonung des sog. relativen Ansatzes auch eine neue Sicht bei der Nutzung von Cloud-Services eröffnen kann.
Das Webinar stellt die tatsächlich wesentlichen Aspekte - auch mit einem etwas tieferen Blick auf die Entscheidungsgründe - heraus. Danach wissen Sie nicht nur, dass etwas entschieden wurde, sondern auch was mit welcher Wirkung!