eco lädt herzlich zum exklusiven Presse-Briefing am 23. September ein

Datum 23.09.2019 14:00 - 15:30 Uhr ics/ical Download von ics/ical

Fakten und Hintergründe zur von eco unterstützten Klage des Internetproviders SpaceNet gegen die Vorratsdatenspeicherung

 

Wie oft schon wurde sie als Zombie bezeichnet und doch ist sie aktuell wieder verstärkt in der Diskussion: die Vorratsdatenspeicherung. Das Unternehmen SpaceNet AG hat sich mit einer am 25.04.2016 beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten Klage gegen das höchst umstrittene Überwachungsinstrument gewendet. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. unterstützt diese Klage.

Zuletzt hat am 20. April 2018 das Verwaltungsgericht (VG) Köln zugunsten der SpaceNet AG entschieden. Die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde jedoch zugelassen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erwarten wir am Mittwoch, den 25. September 2019.

eco liefert Hintergründe und Fakten zum aktuellen Stand der Gesetzgebung. Dazu laden wir herzlich via Konferenzschaltung ein.

 

Wann? Montag, 23. September 2019, ab 14:00 Uhr

 

Als Ansprechpartner stehen für Ihre Fragen und Diskussionspunkte zur Verfügung:

 

  • Prof. Dr. Matthias Bäcker, Universität Mainz, Prozessbevollmächtigter

  • Sebastian von Bomhard, Vorstand der SpaceNet AG

  • Oliver J. Süme, Rechtsanwalt und eco Vorstandsvorsitzender

 

Zum Hintergrund:

Die Vorratsdatenspeicherung erlaubt Strafverfolgungsbehörden, auf Internet- und Telefondaten zuzugreifen, die private Telekommunikationsanbieter zu diesem Zweck auf Vorrat bereithalten müssen. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte im August dieses Jahres angekündigt, künftig im Kampf gegen Hasskriminalität das höchst umstrittene Überwachungsinstrument auf Basis das 2015 eingeführten Gesetzes zu „Mindestspeicherpflicht und Höchstspeicherdauer von Verkehrsdaten“ einsetzen zu wollen. Justizministerin Christine Lambrecht auf die anhängigen Klagen, wie die von eco unterstützte Klage des Internetproviders SpaceNet gegen die Vorratsdatenspeicherung. Die Gerichte bestätigten die Unvereinbarkeit der deutschen Gesetzgebung mit der europäischen Rechtsprechung. In der Folge setzte die Bundesnetzagentur die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung im Rahmen des in Kraft getretenen Gesetzes bis zur Entscheidung einer Klage im Hauptsacheverfahren aus.

Wir bitten um Anmeldung bis zum 20.09.2019 per E-Mail an christin.müller@eco.de

Die Einwahldaten lassen wir Ihnen schnellstmöglich nach der Anmeldung zukommen.