07.12.2021
TTDSG - Neugestaltung des Datenschutzes für Telekommunikation und Telemedien?!
Am 01.12.2021 wird das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft treten. Es ersetzt die bisherigen Datenschutzbestimmungen im TKG und TMG. Es schreibt diese aber nicht fort, sondern bringt auch erhebliche Änderungen. Insbesondere sind nun Over-The-Top-Dienste (OTT) sind "erstmals" ebenfalls erfasst und den TK-Datenschutzbestimmungen des TTDSG unterstellt. Der Schutz vor Speicherung von Informationen in und das Auslesen von Informationen aus Endeinrichtungen wird durch das TTDSG erstmalig in Deutschland explizit gesetzlich geregelt und geht mit der Bezugnahme auf Endeinrichtungen weit über das Thema "Cookies" hinaus. Das Webinar gibt Ihnen den Überblick!
Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Datenschutz-Auditor (TÜV) und Compliance-Officer (TÜV), berät seit 2001 bundesweit nationale und internationale Unternehmen zu den Themen Datenschutz, Informationstechnologie, Telekommunikation und Marketing. Die Beratung umfasst die gerichtliche Vertretung, Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden, insbesondere im Datenschutz, die strategische Beratung bei der Einführung neuer Systeme, die Bewertung von bestehenden Systemen, das Outsourcing sowie die Vertragsgestaltung.
Die Veranstaltung ist für Mitglieder von eco, EuroCloud und ECN kostenfrei. Nicht-Mitglieder zahlen eine Teilnahmegebühr von 49,00 €.
Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über Xing. Mitglieder erhalten auf Anfrage einen Freicode für die Anmeldung.
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