EuGH-Urteil: Ist die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Grundrechten vereinbar?
Mit Unterstützung des eco Verbands will die SpaceNet AG die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland endgültig stoppen. Dazu hat das Unternehmen 2016 zunächst Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Am 20. September 2022 wird nun der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden, ob die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar sind.
SpaceNet AG vs. BRD: Sechs Jahre nach Beginn des Verfahrens könnte damit endlich Rechtssicherheit im Umgang mit der Speicherung von Daten für die Internet- und Telekommunikationsbranche in Deutschland geschaffen werden. Welche Szenenarien sind denkbar? Wie stehen die Erfolgsaussichten? Und warum ist der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung so wichtig? Diesen Fragen gehen wir beim Presse-Hintergrundgespräch SpaceNet AG vs. BRD auf den Grund.
AGENDA
- 10:30
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Begrüßung
- Henning Lesch, Leiter eco Hauptstadtbüro, Geschäftsbereichsleiter Politik & Recht
- 10:35
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Einführung – Warum der Verband der Internetwirtschaft die Klage unterstützt
- Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.
- 10:45
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Vom Verwaltungsgericht Köln bis zum EuGH – Hintergrund, aktuelle Entwicklungen und Erfolgsaussichten
- Dr. Matthias Bäcker, Professor für Öffentliches Recht, Universität Mainz, Prozessbevollmächtigter
- 10:55
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Untaugliche Mittel im Kampf gegen das Verbrechen dürfen kein Grund für die Beschneidung von Bürgerrechten sein.
- Alexander Grundner-Culemann, Rechtsanwalt, SpaceNet AG
- 11:05
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Keine faulen Kompromisse auf dem Rücken der Internetnutzer
- Sebastian von Bomhard, Vorstand SpaceNet AG
- 11:15
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Q & A für Medienvertreter
- Moderation: Sidonie Krug, Leiterin Verbandskommunikation, eco e.V.