26.-29. Februar 2024, Barcelona
Ticketverlosung
Beim Mobile World Congress vom 26. bis 29. Februar 2024 ist der eco Verband in Barcelona am NRW-Gemeinschaftstand vor Ort! Seien Sie dabei, wenn mehr als 100.000 Besucher und 2.000 Aussteller den MWC Barcelona zur führenden Messe im Bereich Internet of Things (IoT) machen. Denn als besonderen Bonus verlost der eco Verband in diesem Jahr 2 Messetickets (im Wert von jeweils 900€). Erleben Sie die Messe selbst und treffen Sie Kund:innen, Expert:innen und Investor:innen aus der ganzen Welt!
Um an der Verlosung teilzunehmen, füllen Sie einfach bis zum 02.02.2024 das Gewinnspielformular aus. Die zwei Gewinner:innen werden am 05.02.2024 per E-Mail benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mit etwas Glück erleben Sie unter dem diesjährigen Motto „Future First“ auf dem #MWC24 Lösungen zu Industrie 4.0, Mobilität, Cybersecurity, KI, Healthcare, Smart City, Smart Home, Nachhaltigkeit u.v.m. Zusätzlich zur Messe wird ein hochkarätiges Konferenzprogramm geboten, das die Visionäre von heute zusammenbringt und Innovationen vorstellt.
Zusätzlich laden wir Sie auch zum Networking-Event am NRW-Gemeinschaftstand ein!
Viel Glück!
Ihre Vorteile
Hier trifft sich das Who-is-Who der Technologiewelt mit mehr als 100.000 Besucher:innen und 2.000 Aussteller.
Hochkarätiges Konferenzprogramm, das die Visionäre von heute und morgen zusammenbringt.
Führende Messe im Bereich IoT, mit Themen wie, Industrie 4.0, Mobilität, Cybersecurity, KI, Healthcare, Smart City und Energie.
LOCATION
Av. Joan Carles I, 64
08908 L'Hospitalet de Llobregat
Barcelona
Treffen Sie uns am NRW-Gemeinschaftsstand CS.318 in Barcelona! Melden Sie sich per Mail bei Tatjana Hein (KG IoT) zur Terminvereinbarung, um vor Ort in den persönlichen Austausch zu gehen.
Gewinnen Sie Ihr Ticket zum #MWC24
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme am Gewinnspiel Tickets für #MWC24, veranstaltet von eco – Verband der Internetwirtschaft - nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Ablauf des Gewinnspiels: Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich bis zum 2. Februar 2024. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen. Teilnahme: Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des angezeigten Teilnahmeformulars notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Mitglieder des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel. Folgende Preise werden vergeben: Preis 1: 1 Ticket für den MWC24, Preis 2: 1 Ticket für den MWC24 Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Die Gewinner der Verlosung werden bis zum 5. Februar über eine gesonderte Email über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an deren gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 1 Woche nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an mitglieder@eco.de zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
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