19.02.2020

Generalüberholung für Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität

eco übt strenge Kritik an dem geplanten Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität und den damit einhergehenden Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), welche das Bundeskabinett vergangene Woche in Form eines Gesetzespaketes beschlossen hat.

Der Verband der Internetwirtschaft bewertet das Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet als datenschutzrechtlich, verfassungsrechtlich und europarechtlich in höchstem Maße besorgniserregend. Mit der Umsetzung drohen erhebliche Einschnitte in bürgerliche Freiheiten sowie herbe Verluste der Integrität und Vertrauenswürdigkeit in digitale Dienste. Darum kann der einzige Ausweg nur eine Generalüberholung der geplanten Gesetzesänderungen sein.

Derzeit kursieren sogar gleich zwei verschiedene Gesetzentwürfe, die das NetzDG ändern sollen. Neben dem Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“, legte das Bundesjustizministerium außerdem den Entwurf zur „Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ vor. eco hat das NetzDG schon in seiner Ursprungsversion vielfach kritisiert und sieht in der nun vorgelegten Überarbeitung keine Heilung der vorgetragenen Probleme und Bedenken: Wenngleich Einigkeit darüber herrscht, dass konsequent gegen Straftaten im Internet vorzugehen ist, dürfen die Pflichten der Betreiber sozialer Netzwerke nicht unermesslich ausgeweitet werden. Die Einführung einer Meldepflicht für die Unternehmen könne nur dann sinnvoll sei, wenn auch die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden über die notwendigen personellen Kompetenzen und technischen Kapazitäten verfügen.

Aktuelle Pläne des Innenministeriums verschärften die NetzDG-Debatte zusätzlich in der letzten Woche: Danach sollen zukünftig auch die vom NetzDG ausgenommenen Betreiber kleiner sozialer Netzwerke Beiträge nebst IP-Adressen übermitteln. Eine so unverhältnismäßige Ausweitung auch auf kleinste Unternehmen komme einer allgemeinen Meldeverpflichtung gleich und birgt zudem die Gefahr einer „Verdachtsdatenbank“, warnt eco. Solche Auflagen wären hoch riskant und nicht mit den Grundsätzen der Medien- und Informationsfreiheit zu vereinbaren.
Seit dem 1. Januar 2018 verpflichtet das NetzDG die Betreiber von sozialen Netzwerken dazu, strafbare Inhalte im Netz innerhalb einer bestimmten Frist und unter Androhung von teils hohen Geldstrafen zu löschen. Zu den aktuell vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in kurzem zeitlichen Abstand vorgelegten Entwürfen für ein „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität”, sowie für ein „Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes” hat eco zwei Stellungnahmen verfasst.

eco kritisiert Gesetzentwurf gegen Hate Speech: „Im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit“