14.02.2020

eco zum GWB-Digitalisierungsgesetz: Fairer Wettbewerb ist die Basis unserer Wirtschaft

Am 24. Januar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Referentenentwurf des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz) veröffentlicht. Mit dem Gesetz will das Wirtschaftsministeriums den „Markt- und Datenzugang“ von Wettbewerbern erhöhen und schlägt dafür eine ganze Reihe neuer Vorschriften vor, die den Umgang mit Kundendaten regeln und Kooperationen mittelständischer Unternehmen der Internetbranche erleichtern sollen. Ziel sei es, die Spielregeln für marktbeherrschende Plattformen strenger zu fassen und zugleich die Chancen für Innovation zu erhöhen.
eco hat die umfangreiche Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) jetzt ausführlich in einer Stellungnahme bewertet.

Für den Verband der Internetwirtschaft spiegelt der vorgelegte Gesetzentwurf die Bemühungen des Gesetzgebers zur Schaffung eines kartell- und wettbewerbsrechtlichen Rahmens für ein zunehmend digital ausgestaltetes Unternehmensumfeld wider. Mit der Überarbeitung der Voraussetzungen zur Fusionskontrolle und der rechtlichen Eingrenzung von Kooperationen sind positive Aspekte im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt worden. Jedoch besteht Anpassungsbedarf mit Blick auf die entstandene Rechtsunsicherheit an zahlreichen Stellen des Referentenentwurfs. Als zentraler Kritikpunkt gilt dabei die Einführung von § 19a-neu GWB, auf dessen Basis wenige Digitalunternehmen einer kartellrechtlichen Sonderregulierung unterworfen werden soll.

In Folge der umfangreichen Kritik spricht sich eco für eine Überarbeitung des vorgelegten Entwurfes aus und empfiehlt, insbesondere die nachfolgend aufgeführten Punkte zur weiteren Diskussion zu stellen:

• Ausweitung der Kriterien zur Marktbeherrschung
• Präzisierung von verbotenem Verhalten durch marktbeherrschende Unternehmen
• Kartellrechtliche Sondervorschrift für Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung
• Ausweitung des Anwendungsbereiches bei relativen Marktmacht
• Kartell- und wettbewerbsrechtliche Regulierung von Intermediären
• Rechtsanspruch für die Prüfung horizontaler Kooperationen
• Anpassung der Fusionskontrolle

eco plädiert dafür, die Kooperationsmöglichkeiten für Unternehmen zu verbessern, um etwa Plattformen für das Internet der Dinge aufzubauen: Ein fairer Wettbewerb ist die Basis unserer europäischen Wirtschaft und sorgt für genau jenes Wachstum, das wir für einen leistungsfähigen Staat und gesellschaftlichen Zusammenhalt brauchen.

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