2020 feiert eco sein 25-jähriges Jubiläum. Seit der Gründung des Verbands hat eco einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung des Internets in Deutschland geleistet, den Aufbau digitaler Infrastrukturen gefördert und dabei auch die Ausgestaltung gesetzlicher sowie regulativer Rahmenbedingungen vorangetrieben. Wir werfen einen Blick zurück auf die 25 wichtigsten netzpolitischen Debatten in den vergangenen 25 Jahren.
#4: Die Vorratsdatenspeicherung
Seit 2006 beschäftigt die Vorratsdatenspeicherung nicht nur Politiker, Datenschützer und die betroffene Bevölkerung, sondern auch immer wieder die höchsten Gerichte auf nationaler und europäischer Ebene. Obwohl letztere in mehreren Entscheidungen, sowohl die nationale als auch europäische Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig und damit unanwendbar erklärt haben, ergreifen Regierungen immer wieder neue Anläufe, eine Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für sicherheitsbehördliche Zwecke einzuführen. eco- Verband der Internetwirtschaft hat sich von Anfang an gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.
Vorratsdatenspeicherung in Europa:
Im September 2019 wurden dem EuGH gleich drei Beschwerden aus Belgien, Großbritannien und Frankreich vorgelegt. Die Beschwerden richten sich gegen verschiedene Aspekte der im Grundsatz gleichen Überwachungspraxis: Polizei- und Nachrichtendienste verlangen von privaten Telekommunikationsanbietern, dass sie die Internet- und Telefondaten ihrer Nutzer den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen. Die Länder wollen somit den Geheimdiensten den Zugang zu den Daten erleichtern. In einer Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung hatte der EuGH jedoch bereits 2016 entschieden, dass eine allgemeine und anlasslose Speicherung von Daten grundsätzlich unzulässig sei. Ihr stehe die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation in ihrer Interpretation nach der EU-Grundrechtecharta entgegen.
Auch aus den im Januar dieses Jahres vorgelegten Schlussanträgen von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona geht hervor: Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Der Verband der Internetwirtschaft begrüßt, dass der Generalanwalt damit an der ablehnenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur anlasslosen, generellen und unbeschränkten Vorratsdatenspeicherung festhält.
Deutsche Vorratsdatenspeicherung beim EuGH:
Auch ein Verfahren aus Deutschland ist beim EuGH anhängig, das die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung zum Gegenstand hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat im September vergangenen Jahres das Verfahren, zur der von eco unterstützen Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt und legte in einem Vorabentscheidungsverfahren dem Europäischen Gerichtshof die Vereinbarkeit der deutschen Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht vor.
Zum Hintergrund:
Das Unternehmen SpaceNet AG hat sich mit einer am 25.04.2016 beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten Klage gegen das höchst umstrittene Überwachungsinstrument gewendet. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. unterstützt diese Klage von Beginn an.