Seit Jahren streiten Gesetzgeber und Gerichte um die Vorratsdatenspeicherung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose, generelle Überwachung untersagt, doch der Rat der EU startet jetzt einen neuen Anlauf und will beim Ratstreffen am morgigen Freitag, dem 7. Juni mit den Mitgliedsstaaten diskutieren, wie sie trotz der klaren Vorgaben des EuGH einen neuen Anlauf zur Massenspeicherung nehmen können.
eco warnt in diesem Zusammenhang vor erneuten Diskussionen zu europäischen Auskunfts- und Speicherpflichten für die Internetwirtschaft: Jede politische Maßnahme einer Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung stellt keine Option dar, vollkommen egal in welcher Form. Allein die Diskussionen zur Implementierung europaweiter Speicherinfrastrukturen bedeuten eine Bürde für die Internetwirtschaft, einen Angriff auf die Privatsphäre der Bürger und bergen zudem ein enormes Sicherheitsrisiko. Schließlich könnten solche Sammlungen von persönlichen Kommunikationsdaten ergiebige Datenquellen für Spionage und Missbrauch jeder Art sein.
Die EU-Justizminister als Vertreter der Mitgliedsstaaten wollen in Brüssel vor allem über das „Ob“ und „Wie“ einer anlasslosen und generellen Vorratsdaten-Speicherung auf EU-Ebene diskutieren. Auf Anregung mehrerer Mitgliedsstaaten soll die EU-Kommission bis Ende 2019 eine Studie zu potentiellen Lösungen für die Vorratsdatenspeicherung durchführen.
Die Justizminister haben die EU-Kommission dazu aufgefordert, die „Möglichkeiten einer künftigen Gesetzgebungsinitiative zu prüfen“, wie es in der entsprechenden Beschlussvorlage heißt. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein „wesentliches Instrument“ bei der Kriminalitätsbekämpfung, heißt es zur Begründung. Auch die Bundesregierung unterstützt diesen Auftrag an die EU-Kommission. Dabei hat der EuGH schon mehrfach klargestellt, dass die Verwendung von Daten sowie die Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendigste beschränkt werden müsse.