Zwar kann der Bundestag nicht mehr in die Abstimmung zur EU-Urheberrechtsreform eingreifen. In einer Debatte zu den möglichen Folgen der Uploadfilter wurde jetzt aber deutlich, dass auch Union und SPD Probleme mit Artikel 13 haben, doch sich in Brüssel nicht durchsetzen konnten. Vertreter aller Oppositionsparteien haben am Mittwoch, dem 13. März im Bundestag die Pläne für die umstrittene EU-Urheberrechtsreform scharf kritisiert. Union und SPD verteidigten hingegen den Kompromiss im Ganzen, kritisierten aber einzelne Punkte wie das Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und die neuen Haftungsregeln für Online-Plattformen (Artikel 13). Das Justizministerium räumte dabei ein, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene mit weitergehenden Ausnahmeregelungen gescheitert zu sein.
Die Linke-Fraktion hatte die Aktuelle Stunde zu den „Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit“ beantragt . Ein schwieriges Thema für Vertreter von Union und SPD, hatten sie doch in dem vor einem Jahr beschlossenen Koalitionsvertrag vereinbart: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“
Der Verband der Internetwirtschaft unterzeichnete in der vorletzten Woche einen offenen Brief um einer möglichen Vorverlegung der Abstimmung zur EU-Urheberrechtsform entgegenzuwirken. Die Europäische Volkspartei (EVP) hatte versucht, die die ursprünglich für den 25. März 2019 geplante Abstimmung schon vorher stattfinden zu lassen. Zahlreiche Proteste und spontane Demonstrationen europaweit zeigten aber anscheinend wirksamen Folgen.