22.06.2023

Ampel einigt sich bei Registermodernisierung: Digitalisierung der Verwaltung macht Fortschritte

Die Registerverwaltung von Bund, Ländern und Kommunen wies bislang erhebliche Mängel auf. Jetzt haben die Ampelfraktionen sich nach monatelangen Diskussionen bei der Registermodernisierung geeinigt, um endlich konkrete Fortschritte bei der Verwaltungsdigitalisierung zu erzielen. Mit dem Registermodernisierungsgesetz und dem Bund-Länder-Projekt „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ sollen Register bald bundesweit wesentlich bürger- und wirtschaftsfreundlicher funktionieren. Das Gesetz wurde im April 2021 beschlossen, und soll durch die Digitalisierung und Vernetzung von Registern der öffentlichen Verwaltungen dafür sorgen, dass sich diese Daten besser untereinander austauschen können. Das Gesetz sieht unter anderem auch die Einführung eines zentralen Identifiers für alle Bürger:innen (auf Grundlage der Steuer-ID) vor, unter dem die Daten der jeweiligen Bürger:innen zusammengeführt werden sollen. Ohne eine erfolgreiche Registermodernisierung ist eine Umsetzung des Once-Only-Prinzips, und damit einer nutzerfreundlichen Verwaltung, nicht möglich. Nach dem Once-Only-Prinzip sollen, Bürger:innen ihre Daten nicht für jeden Verwaltungsvorgang erneut angeben müssen, sondern nur einmal, da die verschiedenen Behörden immer wieder darauf zugreifen können.

Nach Einschätzung des eco Verbands wird mit dem Registermodernisierungsgesetz eine wichtige Grundlage für die Modernisierung der Verwaltung gelegt. Die Umsetzung sollte allerdings dringend beschleunigt werden, auch damit sich die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) nicht weiter verzögert und eine digitale, nutzerfreundliche und effiziente Verwaltung schnell Wirklichkeit wird. Die Modernisierung der Register, bedarf einheitlicher Standards und ein regelmäßiges Monitoring und muss eng mit der Umsetzung des OZGs verzahnt werden, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Auch sollten noch offene Fragen zum Datenschutz schnell beantwortet werden, fordert eco, um letzte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit schnell aus dem Weg zu räumen und das Vertrauen in digitale Lösungen zu stärken.

Das Gesetzespaket hätte schon am 21. Juni durch den Innen- und die mitberatenden Ausschüsse gehen sollen, wurde aber auf die nächste Sitzungswoche verschoben, da die CDU/CSU-Fraktion noch eine Anhörung gefordert hatte. Anschließend kann der Entschließungsantrag nun die Ausschüsse durchlaufen, die dann eine Beschlussempfehlung an das Plenum geben.

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