01.06.2016

Anti-Terror-Paket ohne konkrete Schnüffel-Pläne verabschiedet

eco nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass sich im heute vom Kabinett verabschiedeten Anti-Terror-Paket zunächst keine Regelung dazu findet, Internetprovider als private Helfer im Kampf gegen Terrorismus einzusetzen.

„Zunächst einmal eine gute Nachricht für die Internetwirtschaft, dass sich im Gesetz keine konkreten Absichten einer Selbstverpflichtung zur Terrorbekämpfung für Provider befinden“, sagt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik & Recht. „ Es ist jetzt aber essentiell, dass sich im weiteren parlamentarischen Verlauf keine Änderungen dazu ergeben und das Vorhaben nicht an anderer Stelle wieder auf die Tagesordnung kommt“, macht Süme deutlich. 

Die Regierung hatte geplant, Unternehmen der Internetwirtschaft eine freiwillige Selbstverpflichtung aufzuerlegen. Sie sollten selbstständig und aktiv gegen terroristische Propaganda in ihren Netzwerken vorgehen. In der Praxis hätte dazu eine Filterinfrastruktur sämtliche gehostete Inhalte standardmäßig auf verdächtige Tendenzen scannen müssen.

„Es gibt keinerlei Spielraum für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Überwachung und Inhaltskontrolle des Internet, wie sie im aktuellen Maßnahmenkatalog der Bundesregierung aufgeführt ist. Denn diesen Plänen fehlt jede rechtsstaatliche Grundlage, sie würden entschieden gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen. Davon sollte sich die Bundesregierung jetzt zügig verabschieden“, so Süme.

eco hatte die Pläne bereits in den vergangenen Wochen scharf kritisiert. „Schnüffelprovider haben im weltweiten Wettbewerb kaum eine Chance“, hatte Süme gewarnt und auf die erfolgreiche Arbeit der eco Beschwerdestelle hingewiesen, die Nutzerhinweisen zu rechtswidrigen Internetinhalten nachgeht und diese von den betroffenen Providern löschen lässt.

Ein Kernpunkt des nun verabschiedeten Pakets ist eine Identifikationspflicht für Prepaid-Nutzer im Mobilfunkbereich, die im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben werden soll. Demnach soll in Deutschland künftig die Freischaltung einer Prepaid-Karte für ein Handy nur nach Identifizierung des Prepaid-Nutzers und Verifizierung der Nutzerdaten, z.B. mittels Ausweisdokumenten, möglich sein. Zudem hat die Bundesregierung Reformen für Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz und Bundespolizei auf den Weg gebracht.