24.06.2016

Anti-Terror-Paket ohne Schnüffel-Verpflichtung für Provider beschlossen

Eine Identifizierungspflicht (Ausweispflicht) für den Kauf von Prepaid-Karten, mehr Überwachung und eine engere Zusammenarbeit der Geheimdienste – das sind die Eckpunkte des vom Bundestag eilig beschlossenen Anti-Terror-Pakets. Der Verband der Internetwirtschaft eco begrüßt, dass zumindest eine problematische Regelung nicht Bestandteil der Gesetzesinitiative wurde: die Pläne, Internetprovider als private Helfer im Kampf gegen Terrorismus einzusetzen.

Ursprünglich hatte die Regierung geplant, Unternehmen der Internetwirtschaft eine freiwillige Selbstverpflichtung aufzuerlegen. Sie sollten selbstständig und aktiv gegen terroristische Propaganda in ihren Netzwerken vorgehen. In der Praxis hätte eine freiwillige Selbstverpflichtung für Unternehmen dazu geführt, dass mittels einer Filterinfrastruktur sämtliche gehostete Inhalte standardmäßig auf verdächtige Tendenzen gescannt worden wären. eco hatte die Pläne nach Bekanntwerden scharf kritisiert. Die umstrittene Regelung wurde nicht Bestandteil des Anfang Juni vorgelegten Gesetzesentwurfs (In einem überarbeiteten Entwurf wurde die Regelung Anfang Juni gestrichen.) Unklar war allerdings, ob sie nicht im Laufe des Gesetzgebungsprozesses wieder Einzug erhalten würde.

„Nun ist es wichtig, darauf zu achten, dass der Gesetzgeber solche oder ähnliche Regelungen nicht an anderer Stelle wieder aufleben lässt“, sagt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik & Recht. „Solchen Vorhaben fehlt jede rechtsstaatliche Grundlage, sie würden schlichtweg gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen.“ Zudem würden deutsche Provider ihre Wettbewerbsfähigkeit einbüßen.

55. ICANN Meeting Marrakech