26.04.2018

Auch Vorratsdatenspeicherung 2.0 nicht mit EU-Recht vereinbar

Endlich ist es offiziell: auch die deutsche Vorratsdatenspeicherung 2.0 ist nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. So hat das Verwaltungsgericht Köln am vergangenen Freitag entschieden. Der Internetprovider SpaceNet hatte bereits im April 2016 Klage erhoben. eco hat das Unternehmen von Beginn an unterstützt.

Wir sind sehr erfreut über den Ausgang des Verfahrens und über das Urteil, das ein so wichtiges Signal an die gesamte Internetbranche sendet. Für eco wurden mit dem Urteil alle grundsätzlichen Bedenken an der Vorratsdatenspeicherung absolut bestätigt.

Das Verwaltungsgericht Köln folgte mit einem zweiten Urteil am Freitag auch dem Antrag der Deutschen Telekom AG, den einschlägigen Auflagen aus dem Telekommunikationsgesetz nicht folgen zu müssen.

Die Kuh ist damit zunächst vom Eis. SpaceNet AG und eco haben erreicht, dass vorerst keine Vorratsdatenspeicherung von den Unternehmen vorzunehmen ist.

Gegen die aktuellen Urteile des Verwaltungsgerichts könnte die Bundesregierung jedoch Berufung einlegen, auch die sogenannte Sprungrevision direkt zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben die Kölner zugelassen.

Bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung die Urteile akzeptiert, umgehend reagiert und das Gesetz endgültig abschafft. Diese kostspielige Odyssee für die Unternehmen muss ein Ende haben, die Branche braucht endlich Rechts- und Planungssicherheit.

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