03.09.2019

BMWi-Gesetzentwurf: Netzsperren kein effizientes Mittel gegen illegale Internetinhalte

Mit dem 4. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) neue Begriffsbestimmungen in das Telemediengesetz einbringen, die infolge der Novellierung der AVMD-Richtlinie notwendig sind. Doch dabei schießt das BMWi aus Sicht von eco-Verband der Internetwirtschaft weit über das Ziel hinaus, wenn es in einem Nebensatz die Anspruchsgrundlage für die stark umstrittenen und ineffektiven Netzsperren ausweitet.

Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzesentwurf ohne Ankündigung und ohne dringende Notwendigkeit die Möglichkeit für „Netzsperren auf Zuruf“ schafft und so das bestehende Haftungsgefüge unnötig aushöhlt. eco kommt zu dem Schluss: Netzsperren seien kein gangbares und erst recht kein effizientes Mittel bei der Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet. Sie hindern unbedarfte Nutzer möglicherweise kurzfristig daran, eine Seite aufzurufen, aber die Inhalte wären immer noch da. Zudem ließen sich Netzsperren sehr einfach umgehen.

Das BMWi will mit dem Gesetzentwurf zum 4. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes den Sperranspruch bei Verletzungen an Rechten des geistigen Eigentums auszuweiten. Dies lehnt eco ausdrücklich ab: Netzsperren bedeuten immer einen tiefen Einschnitt in die Informationsfreiheit der Nutzer und stehen dabei in keinem Verhältnis zu dem erhofften Nutzen. Einzig das Prinzip ‚Löschen statt Sperren‘ habe sich in der Vergangenheit sehr erfolgreich als geeignetes Mittel mit Nachhaltigkeit gegen illegale Internetinhalte erwiesen.

Die vollständige eco Stellungnahme zum vierten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes finden Sie hier.

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