03.12.2020

BND-Gesetz: eco warnt vor massiver Ausweitung der Spionagemethoden

Das Kanzleramt hat einen Entwurf zum sogenannten BND-Gesetz vorgelegt. Demnach soll der Bundesnachrichtendienst die Erlaubnis erhalten, Anbieter im Ausland zu hacken, um an Bestands-, Verkehrs- sowie Inhaltsdaten zu gelangen. eco kritisiert unter anderem diesen Vorstoß scharf. So bildet der Ansatz einen massiven Anreiz für staatliche Akteure und Dienste, Softwarelücken in weit verbreiteten Anwendungen und Systemen geheim zu halten. Dadurch werden nicht nur die IT-Sicherheit und die Integrität digitaler Infrastrukturen sondern auch das allgemeine Vertrauen in digitale Dienste erheblich geschwächt.

Betroffen sind von einer solchen Ermächtigung daher auch die Mehrzahl der Bundesbürger. Ein solches Vorgehen stellt die Bundesrepublik Deutschland zudem in den Konflikt mit anderen Staaten und den Grundrechten der Bürger. Hierzu zählen unter anderem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

Besonders prekär: Die Regelung erinnert stark an die Regelung anderer Länder, welche von Deutschen Sicherheitspolitikern im Laufe des letzten Jahres als nicht mit deutschen Sicherheitsinteressen vereinbar kritisiert wurden.

Erhebung von IoT-Daten im In- und Ausland

Die Regelungen des Paragraph 26 (Abs. 3 Satz 2) ermächtigen den BND zudem, personenbezogene Daten auch von Bundesbürgern, inländischen juristischen Personen und sich im Bundesgebiet aufhaltenden Personen jederzeit im In- und Ausland in allen Fällen zu erheben, in denen diese nicht als „menschliche Kommunikation“ eingestuft wird und die aus Sicht des Dienstes daher nicht dem Schutz von Artikel 10 des Grundgesetzes unterliegt.

Dies ermächtigt den BND dazu, das Kommunikationsverhalten sowie die GPS- und Bewegungsdaten von beliebigen Personen im In- und Ausland ohne Weiteres zu überwachen.

Verkehrsdaten: Fehlende Kennzeichnung bei personenbezogenen Informationen

Weiter kritisiert der Verband der Internetwirtschaft, dass der jetzige Entwurf eine Speicherung aller Verkehrsdaten vorsieht, ohne dass hierbei Quelle oder Anordnungsgrundlage gekennzeichnet werden. Demnach sollen sämtliche Vorgänge der automatisierten Verarbeitung wie beispielsweise die Filterung gegen konkrete Suchkriterien, die Erstellung von Profilbildung und Beziehungsnetzwerken oder die Weitergabe von Verkehrsdaten erfolgen können – ohne eine Berücksichtigung der Erhebungsgrundlage oder einer konkreten Anordnung.

Netz mit Verantwortung und die Bedeutung digitaler Souveränität