Mit dem „Brüsselblick“ berichtet eco über aktuelle Entwicklungen und Sitzungen innerhalb der EU und gibt damit einen informativen Einblick in die Europa-Politik sowie in unser Engagement vor Ort.
Das Wichtigste im Überblick
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ – AKTUALISIERTER ZEITPLAN: Vergangene Woche haben zwei technische Treffen stattgefunden. Noch diese Woche stehen ein weiteres technisches und ein politisches Treffen auf der Agenda. ein Abschluss der Beratungen ist im Apriil vorgesehen. (vgl. Kai Zenner, Linkedin)
„Eine #politische #Einigung ist aufgrund von 7/7 Arbeitswochen auf technischer Ebene sehr nahe. Es gab einige #Kompromiss #Wunder wie bei der #AI #Definition, wo wir einen Mittelweg für zwei gegensätzliche Ansichten gefunden haben. Die größten #Hindernisse auf dem Weg zu einer Einigung sind #GPAI, #AIValueChain, #Governance, #Durchsetzung, #Verbote sowie #ANNEXIII.“, schreibt Zenner.
DIGITAL MARKETS ACT – EU-KOMMISSION SETZT HOCHRANGIGE GRUPPE EIN: Die Europäische Kommission hat vergangene Woche einen Beschluss zur Einsetzung einer hochrangigen Gruppe zum Gesetz über digitale Märkte angenommen. Im Einklang mit den Anforderungen des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) wird diese Gruppe aus 30 Vertretern des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) und des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), des Europäischen Wettbewerbsnetzes (ECN), des Netzes für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und der Europäischen Regulierungsgruppe audiovisueller Medien (ERGA) bestehen.
Diese hochrangige Gruppe kann der Kommission Beratung und Fachwissen zur Verfügung stellen, um sicherzustellen, dass das Gesetz über digitale Märkte und andere sektorspezifische Vorschriften für Gatekeeper kohärent und komplementär umgesetzt werden. Sie kann auch Fachwissen für Marktuntersuchungen zu neu entstehenden Dienstleistungen und Praktiken bereitstellen, um zu gewährleisten, dass das Gesetz über digitale Märkte zukunftssicher ist. Die hochrangige Gruppe hat ein Mandat von zwei Jahren und tritt mindestens einmal jährlich zusammen – im Mai zum ersten Mal. (vgl. Pressemitteilung KOM)
DIGITAL SERVICES ACT – 19 BIS 20 VLOP/VLOSE: Das DSA-Team der Kommission traf sich vergangene Woche mit Europaabgeordneten und erklärte, die Zahl der sehr großen Online-Plattformen liege bei mindestens 19 oder 20. Zusätzlich stünden vier oder fünf entweder kurz davor, die Schwelle zu überschreiten oder die Schätzungen der Bürokraten weichen von denen der Plattformen selbst.
Was die Sekundärgesetzgebung betrifft, so steht als nächstes das delegierte Gesetz über Audits an, das am 18. April erwartet wird. Das Gesetz über den Datenzugang wird erst am 7. Februar 2024 erwartet, was bedeutet, dass sich seine Anwendung sogar bis 2025 verzögern könnte. In Bezug auf die Durchsetzung sagte die Kommission, sie arbeite „gut mit Irland zusammen“. (vgl. Euractiv, EN)
CSAM I – FRANKREICH SIEHT RISIKO FÜR VERSCHLÜSSELUNG: Entsprechend einem Contexte-Bericht (Paywall, FR), vertritt Frankreich die Ansicht, dass die künftige CSAM-Verordnung Online-Messenger dazu zwingen könnte, ihre Verschlüsselung zu schwächen, um nach entsprechenden Inhalten zu suchen.
Gleichzeitig möchte Frankreich die Volljährigkeit von 18 Jahren im Text beibehalten und ist besorgt über die Verknüpfung mit dem DSA und der Verordnung gegen terroristische Inhalte, auch in Bezug auf die Fristen für die Entfernung von Inhalten. Es befürwortet die Möglichkeit, einem Hosting-Anbieter, dem eine Behörde die Entfernung von Inhalten auferlegt hat, ein Schweigegebot aufzuerlegen, eine Maßnahme, die in Deutschland auf Vorbehalte stößt. Schließlich lehnt Frankreich es ab, die Unabhängigkeit der zuständigen Behörden über die Koordinierungsbehörde hinaus vorzuschreiben. Auf europäischer Ebene stellt es die Frage nach den Mitteln des künftigen EU-Zentrums, das sich mit diesen Inhalten befassen soll, und nach dem Risiko einer Überschneidung mit Europol.
Der französische Senat forderte seinerseits, die Verpflichtung zur Erkennung von „neuen“ Inhalten und Werbung für Minderjährige, die einschneidendsten Maßnahmen der künftigen Verordnung, aus dem Text zu streichen.
CSAM II – MITGLIEDSTAATEN KOMMENTIEREN TEXT: In formellen Kommentaren zu einem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) haben die EU-Länder die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die schnelle Entfernung solchen Materials und die Beweissicherung hervorgehoben, wie aus internen Kommentaren (PDF) hervorgeht.
Fünfzehn europäische Regierungen haben ihr Feedback zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung von CSAM gegeben. Der Kommentar, wenn auch unvollständig, zeigt einige der wichtigsten Punkte auf, die von den EU-Hauptstädten angesprochen wurden.
In ihren Rückmeldungen zum CSAM-Vorschlag sprachen viele Länder Probleme mit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, den Fristen für die Löschung und der Beweissicherung an, wobei Deutschland eine besonders defensive Haltung gegenüber der Verschlüsselung einnahm. Verschiedene nationale Regierungen hoben auch die Benachrichtigung der Opfer, die Entfernung von Inhalten und den Ausschluss der Sprachkommunikation als vorrangige Bereiche in den laufenden Diskussionen der Arbeitsgruppe Strafverfolgung hervor.
Das Dokument wurde letzten Monat im Zusammenhang mit der laufenden Diskussion in der Arbeitsgruppe „Rechtsdurchsetzung“, einem technischen Gremium des EU-Rates, das den Weg für die ministerielle Genehmigung von Gesetzesvorschlägen ebnet, vorgelegt. (vgl. Euractiv, EN)
CSAM III – 513 ÄNDERUNGSANTRÄGE IM BINNENMARKTAUSSCHUSS: Die Europaabgeordneten des assoziierten IMCO-Ausschusses haben 513 Änderungsanträge zu dem von Berichterstatter A. Agius Saliba (S&D, Malta) ausgearbeiteten Stellungnahmeentwurf eingereicht (158-494, 495-670 – PDF).
Da der Entwurf der Stellungnahme selbst 157 Änderungsanträge zum Vorschlag der Kommission enthält, wurden allein im IMCO-Ausschuss insgesamt 670 Änderungsanträge zu dem Dossier eingereicht.
Die Abstimmung über den Entwurf der Stellungnahme sowie die dazu eingereichten Änderungsanträge ist für den 28. oder 29. Juni 2023 vorgesehen.
VORRATSDATENSPEICHERUNG – RAT GREIFT THEMA WIEDER AUF: Die Fähigkeit der Polizeibehörden, elektronische Kommunikationsdaten zu beschaffen und zu speichern, hat dazu geführt, dass die ePrivacy-Verordnung ins Stocken geraten ist.
In diesem Zusammenhang erörtern die europäischen Regierungen die Einrichtung einer Expertengruppe, die sich mit der Speicherung von und dem Zugriff auf Daten von Strafverfolgungsbehörden befassen soll. Einem Dokument vom 20. März zufolge (PDF), soll die Vorratsdatenspeicherung im Mittelpunkt stehen.
Der Entwurf wird nun zwischen der schwedischen Ratspräsidentschaft und der Europäischen Kommission beraten. Einige Mitgliedstaaten haben ihre Kommentare bereits eingereicht (PDF). Das zukünftige Forum soll den Staaten dabei helfen, die zahlreichen Hindernisse für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden im Internet anzugehen, in der Hoffnung, dass dieser umfassende Ansatz die Blockade bei den sensibelsten Themen, darunter die Vorratsdatenspeicherung, löst. Die Arbeit sollte sich nicht nur auf Fragen des Zugangs beschränken, sondern auch auf die Aufbewahrung und Auswertung“, betonen die Franzosen. Dazu gehören die Verschlüsselung der Kommunikation, der Zugang zu Beweismitteln, die außerhalb der EU gespeichert sind (was im Mittelpunkt der Verhandlungen zwischen der Kommission und den USA steht), die Komplexität der nationalen Gesetze und somit auch die Vorratsdatenspeicherung.
In diesem Zusammenhang will Frankreich „einen gemeinsamen Rahmen für die Vorratsspeicherung von Daten und den Zugang zu ihnen schaffen, der im Hinblick auf die von den Mitgliedstaaten verfolgten präventiven und repressiven Imperative ausgewogen ist“, um über die Umsetzung der ungünstigen Rechtsprechung des EuGH hinauszugehen. (vgl. Euractiv bzw. Contexte, Paywall, FR – Artikel 1, Artikel 2)
MEDIENFREIHEIT – SCHWEDEN MIT NEUEM KOMPROMISSVORSCHLAG: Die schwedische Ratspräsidentschaft vervollständigt ihre ersten Vorschläge zur Verordnung über die Medienfreiheit (Media Freedom Act – EMFA). In ihrem Kompromissvorschlag (PDF) vom 22. März zu den nationalen Medienbehörden und ihrer künftigen europäischen Gruppe betont sie die Unabhängigkeit des Sekretariats, das noch von der Kommission gestellt wird. In Bezug auf die Koordinierung der Regulierungsbehörden gegenüber Medien mit Sitz außerhalb der EU (gemeint sind „die künftigen RT und Sputnik“) soll der künftige Rat „in Absprache mit der Kommission“ Kriterien festlegen, die bei ihrer Behandlung solcher Fälle berücksichtigt werden sollen. Parallel dazu unterwirft die schwedische Ratspräsidentschaft in einem zweiten Kompromisspaket (PDF), das ebenfalls vom 22. März datiert ist, Kleinstunternehmen den Verpflichtungen zur Unabhängigkeit der Redaktionen von Nachrichtenmedien.
Diese Version ist die erste, die den Artikel über die Messung von Einschaltquoten überarbeitet, der ein heißer Punkt des Textes zu werden verspricht. Die Plattformen haben ein Mitspracherecht beim Verfassen dieser Verhaltenskodizes. Diese Kompromisse stehen auf der Tagesordnung des Treffens der Arbeitsgruppe Audiovisuelle Medien am 28. März. Der EU-Rat hat sich gegen die Idee der Berichterstatterin S. Verheyen (EVP) ausgesprochen, die Verordnung in zwei Teile zu teilen, wobei ein Teil in eine Richtlinie umgewandelt werden soll.
EIDAS – TRILOG ZU BEGINNT: Die erste Trilogsitzung zum eIDAS-Vorschlag fand vergangene Woche statt, als die politischen Entscheidungsträger der EU ihre politischen Prioritäten darlegten und begannen, Themen wie Datenschutz, Cybersicherheit und robuste Governance zu diskutieren.
Auch die Rolle und die Funktionsweise der Wallet wurden erörtert, und es wurde ein Zeitplan für die Verhandlungen vereinbart, die während der schwedischen Präsidentschaft abgeschlossen werden sollen. Die erste technische Sitzung fand am Donnerstag statt und leitete die Diskussionen über allgemeine Bestimmungen und Notifizierungsverfahren ein. (vgl. Euractiv, EN)
Sowohl Parlament als im Rat sind zuversichtlich, dass das Dossier unter schwedischer Präsidentschaft abgeschlossen werden kann. Die nächsten Triloge sind für den 27. April und den 7. Juni angesetzt, wobei die technischen Sitzungen mehr oder weniger alle zwei Wochen stattfinden sollen.
CYBERSICHERHEIT I – ZUSTÄNDIGKEIT IM EP BEI CYBERRESILIENZ-GESETZ GEKLÄRT: Der Zuständigkeitskonflikt um das Gesetz über die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe (Cyber Resilience Act – CRA) ist nach monatelangem Streit endlich beigelegt worden, und der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) hat die Federführung übernommen.
Nach einem Streit über die eigentlich schon erzielte Vereinbarung zwischen den Ausschüssen, hat nun die Konferenz der Ausschussvorsitzenden (CCC) der Konferenz der Präsidenten seine Empfehlung vorgelegt, wobei ITRE die Federführung übernommen hat.
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) wird zwei ausschließliche Zuständigkeiten für Artikel 7 (allgemeine Produktsicherheit) und Artikel 9 (Maschinenbauerzeugnisse) erhalten.
Die übrigen Artikel 4, 8, 21 und 22 werden geteilt, während Artikel 41 Absatz 5 an den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) geht.
ITRE-Berichterstatter Danti ist entschlossen, das Dossier innerhalb dieses Mandats abzuschließen und könnte seinen Berichtsentwurf bis Ende der kommenden Woche fertig stellen. Auch IMCO-Berichterstatter M. Lokkegaard will mit dem Entwurf der Stellungnahme nächste Woche fertig sein. Die Frist für Änderungsanträge ist für den 26. April und die Abstimmung im Ausschuss am 29. Juni vorgesehen. (vgl. Politico Pro, Paywall, EN bzw. Euractiv, EN)
CYBERSICHERHEIT II – EXPERTEN PRÄSENTIEREN EUROPÄISCHEN FAHRPLAN ZUR KOMMENTIERUNG: Eine Gruppe von Experten aus mehr als 50 europäischen Institutionen hat eine Reihe von strategischen Empfehlungen unter dem Titel „Fahrplan für Cybersicherheit in Europa“ (PDF) veröffentlicht. Auf der interaktiven Webseite können Fachleute aus der gesamten EU bis Ende März Kommentare zu dem Dokument abgeben. Der Fahrplan wurde im Rahmen des Concordia-Projekts (H2020) erstellt, in dem Universitäten, Innovationszentren und Privatunternehmen aus 27 europäischen Ländern zusammenarbeiten. (vgl. Pressemitteilung KOM)
DIGITAL EUROPE – EU-KOMMISSION NIMMT 1,3 MRD EURO ARBEITSPROGRAMM AN: Die Europäische Kommission hat zwei mehrjährige Arbeitsprogramme für das Programm „Digitales Europa“ angenommen, in denen die Ziele und spezifischen Themenbereiche festgelegt sind, für die insgesamt 1,284 Mrd. EUR bereitgestellt werden.
Diese Arbeitsprogramme umfassen strategische Investitionen, die entscheidend dazu beitragen werden, dieses Jahr zum digitalen Jahrzehnt in Europa zu machen. Das Programm „Digitales Europa“ zielt darauf ab, die technologische Souveränität Europas zu stärken und digitale Lösungen zum Nutzen der Bürger, der öffentlichen Verwaltungen und der Unternehmen auf den Markt zu bringen und gleichzeitig einen Beitrag zu den Zielen des Europäischen Green Deal. (vgl. Pressemitteilung KOM)
ITALIEN – GESETZT ZUR BLOCKIERUNG VON IPTV NIMMT HÜRDE: Die italienische Abgeordnetenkammer hat einstimmig einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von IPTV-Piraterie verabschiedet. Nach der Verabschiedung durch den Senat wären die Telekom-Regulierungsbehörde AGCOM, die Rundfunkanstalten und die Anti-Piraterie-Organisationen bereit, loszulegen. Berichten zufolge werden Piraten-Streams innerhalb von Minuten, vielleicht sogar Sekunden, blockiert werden. Den Anbietern von Streams drohen drei Jahre Gefängnis und den Nutzer:innen 5.000 Euro Bußgeld. (vgl. Torrent Freak, EN)
Einzelne Veröffentlichungen, u.a. des EP Think Tanks:
- The six policy priorities of the von der Leyen Commission: State of play in spring 2023 (Eingehende Analyse)
- Artificial intelligence [What Think Tanks are thinking] (Briefing)
Ausgewählte Konsultationen der EU-Kommission
- Die Zukunft des Sektors der elektronischen Kommunikation und seiner Infrastruktur – Konsultation: 23. Februar bis 19. Mai 2023
- Neue Produktprioritäten beim Ökodesign für nachhaltige Produkte – Sondierung: 31. Januar bis 12. Mai 2023
- Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter – Rückmeldungen zur Verordnung: 8. Dezember 2022 bis 4. April 2023
- Net Zero Industry Act – Rückmeldungen zur Verordnung: 20. März bis 22. Mai 2023
- Europäisches Gesetz über kritische Rohstoffe – Rückmeldungen zur Verordnung: 20. März 2023 bis 22. Mai 2023
Ausgewähltes der aktuellen Woche
Hier finden Sie eine Auflistung der kommenden Termine des Europäischen Parlaments sowie eine Übersicht der Mini-Plenarsitzungswoche. Der Sitzungskalender für 2023 steht Ihnen hier (PDF) zur Verfügung.
Eine Übersicht über die wichtigsten Termine der Woche des Rats finden Sie hier bzw. den Sitzungskalender hier.
Den offiziellen Kalender sowie das Programm des schwedischen Ratsvorsitzes können Sie auf der entsprechenden Webseite einsehen.
Bei den Terminen im Rat finden sich u.a.:
Gipfel- und Ministertreffen:
- Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie (Energie), Dienstag, 28. März – Tagesordnung, A-Punkte, A-Punkte Addendum;
Vorbereitungsgremien:
- Gruppe Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum (Binnenmarkt) (u.a. SMEI, Ecodesign), Freitag, 31. März (TO);
- Gruppe Steuerfragen (direkte Besteuerung), Donnerstag, 30. März (TO);
- Gruppe Telekommunikation und Informationsgesellschaft (u.a. GIA), Freitag, 31. März (TO);
- Horizontale Gruppe Fragen des Cyberraums, Freitag, 31. März;
Informationen zur wöchentlichen Kommissionssitzung finden Sie auf der Webseite der Kommission in der Vorschau (PDF) bzw. (kurzfristig) in der aktuellen Tagesordnung. Auf den 3. Mai verschoben wurde die Empfehlung zur Piraterie bei Online-Livesportveranstaltungen.
Für diese Woche finden sich folgende Themen auf der Agenda:
- Richtlinie zum weiteren Ausbau und zur Verbesserung der Nutzung digitaler Werkzeuge und Prozesse im Gesellschaftsrecht
- Pharmazeutische Packung
- Überarbeitung des Arzneimittelrechts
- Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Arzneimittel für Kinder und seltene Krankheiten
- Empfehlung des Rates zur Intensivierung der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel im Rahmen eines einheitlichen Gesundheitskonzepts
Den Gerichtskalender des EuG(H) finden Sie hier.
Ausschüsse im Europäischen Parlament
LIBE Ausschuss (Bürgerliche Freiheiten)
- Donnerstag, 13. April, 9.00-12.30 Uhr (Brüssel)
(Kalender)
JURI Ausschuss (Recht)
- Montag, 24. April, 15.00-18.30 Uhr (Brüssel)
- Dienstag, 25. April, 9.00-12.30 Uhr und 14.30-18.30 Uhr (Brüssel)
(Kalender)
ITRE Ausschuss (Industrie)
- Montag, 24. April, 15.00-18.30 Uhr (Brüssel)
- Dienstag, 25. April, 9.00-12.30 Uhr und 14.30-18.30 Uhr (Brüssel)
(Kalender)
IMCO Ausschuss (Binnenmarkt)
- Montag, 24. April, 15.00-30 Uhr (Brüssel)
- Dienstag, 25. April, 9.00-30 Uhr und 14.30-18.30 Uhr (Brüssel)
(Kalender)
CULT Ausschuss (Kultur)
- Mittwoch, 26. April, 9.00-12.30 Uhr und 14.30-18.30 Uhr (Brüssel)
- Donnerstag, 27. April, 9.00-12.30 Uhr (Brüssel)
(Kalender)
PEGA Ausschuss (Pegasus Untersuchungsausschuss)
- Donnerstag, 20. April, 9.00-12.00 Uhr (Straßburg)
- Dienstag, 25. April, 15.00-18.30 Uhr (Brüssel)
INGE2 Ausschuss (Sonderausschuss zu Einflussnahme aus dem Ausland)
- Mittwoch, 26. April, 9.00-12.30 Uhr (Brüssel)
(Kalender)
Weiterer Parlamentskalender
KW 14 / Montag, 3. bis Freitag, 7. April: Grüne Woche (Sitzungsfrei);
KW 15 / Dienstag, 11. bis Donnerstag, 13. April: Fraktions- und Ausschusssitzungswoche (Brüssel);
KW 16 / Montag, 17. bis Donnerstag, 20. April: Plenarsitzungswoche (Straßburg);