21.06.2023

Brüsselblick

Mit dem „Brüsselblick“ berichtet eco über aktuelle Entwicklungen und Sitzungen innerhalb der EU und gibt damit einen informativen Einblick in die Europa-Politik sowie in unser Engagement vor Ort.

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Das Wichtigste im Überblick

E-EVIDENCE – PLENUM BESTÄTIGT TRILOGERGEBNIS: Vergangene Woche hat das Europäische Parlament in Straßburg das e-Evidence-Gesetzespaket verabschiedet, welches in dem Ende November abgeschlossenen Trilog verhandelt wurde. Damit wird ein kohärenter EU-Rahmen für den Umgang mit elektronischen Beweismitteln eingeführt und soll die Beweiserhebung beschleunigt werden.

Die Behörden können Beweismittel künftig direkt von Dienstleistern anfordern. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Ersuchen abzulehnen, sofern Grundrechtsbedenken bestehen.

Die Europaabgeordneten verabschiedeten das zweiteilige Paket mit deutlicher Mehrheit. (+433, -157, o34). Nach der noch offenen Bestätigung im Rat (voraussichtlich am 27. Juni) und der Veröffentlichung im Amtsblatt, kann das Gesetzespaket in Kraft treten. Die Übergangsfrist beträgt 36 Monate. (vgl. Pressemitteilung EP)

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ – PARLAMENT BESCHLIESST BERICHT: Vergangene Woche hat das Plenum des Europäischen Parlaments den Bericht zu dem Gesetz über Künstliche Intelligenz (AI Act) angenommen. Am Ende verlief die Abstimmung relativ unspektakulär und der Bericht der beiden Ausschüsse, LIBE und IMCO, wurde mit den ausverhandelten Kompromiss-Änderungsanträgen beschlossen. mit (+499, -28, o93) Die von der EVP eingebrachten Änderungsanträge erhielten keine Mehrheit. Damit können nun die Gespräche mit den EU-Mitgliedstaaten über die endgültige Form des Gesetzes beginnen.

Die Verordnung soll dafür sorgen, dass in der EU entwickelte und eingesetzte KI in vollem Umfang den Rechten und Werten der Europäischen Union entsprechen. Das umfasst, dass die KI-Anwendungen von Menschen beaufsichtigt werden, Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und Transparenz genügen, niemanden diskriminieren und weder Gesellschaft noch Umwelt schädigen. (vgl. Pressemitteilung EP)

Mit den Trilogverhandlungen wurden unmittelbar im Anschluss an die Bestätigung begonnen.

INFRASTRUKTURABGABE – EU-PARLAMENT BESCHLIESST BERICHT ZUR WETTBEWERBSPOLITIK: Vergangene Woche hat das EU-Parlament während der Plenarsitzung den Jahresbericht zur Wettbewerbspolitik angenommen. Unter Punkt 44 enthält der nicht rechtlich bindende Bericht einen Absatz zu Infrastrukturkosten aufgenommen, in dem die Schaffung eines „politischen Rahmens, in dem große Verkehrserzeuger einen fairen Beitrag zur angemessenen Finanzierung der Telekommunikationsnetze leisten“, gefordert wird. Infolge eines Änderungsantrags der Sozialdemokraten (PDF) wurde noch ein Verweis auf die Netzneutralität eingefügt. Ein Änderungsantrag zur Löschung von Punkt 44 wurde mit 321 zu 267 Stimmen abgelehnt. (vgl. Euractiv)

In einem Interview vergangene Woche hat Kommissar Breton zudem ein neues Telekommunikationsgesetz ins Spiel gebracht: „Heute setze ich mich für ein ‚Telekommunikationsgesetz‘ ein, eine neue Telekommunikationsindustriepolitik für die nächsten zwanzig Jahre, so wie wir es im Halbleitersektor mit dem ‚Chips-Gesetz‘ oder mit der Plattform- und Datenregulierung getan haben“, sagte er gegenüber Les Echos (Paywall, FR). „Europa hat jetzt einen wirklich vereinheitlichten digitalen Binnenmarkt. Jetzt braucht es einen einheitlichen Markt für Kommunikationsinfrastrukturen“, fügte er hinzu.

CYBERSICHERHEIT I – FORTSCHRITTSBERICHT 5G TOOLBOX VERÖFFENTLICHT: Die EU-Mitgliedstaaten haben mit Unterstützung der Europäischen Kommission und der EU-Cybersicherheitsagentur einen zweiten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des EU-Instrumentariums für die 5G-Cybersicherheit veröffentlicht. In dem Bericht werden auch einige der Empfehlungen des Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs vom Januar 2022 aufgegriffen. Ergänzend zum Fortschrittsbericht hat die Kommission eine Mitteilung über die Umsetzung des EU-Instrumentariums durch die Mitgliedstaaten und dessen Anwendung auf ihre interne Kommunikation und die Finanzierungstätigkeiten der EU angenommen.

Im Hinblick auf strategische Maßnahmen und insbesondere die Einführung von Beschränkungen für Hochrisikoanbieter wird in dem Fortschrittsbericht festgestellt, dass 24 Mitgliedstaaten bereits Rechtsvorschriften erlassen haben oder Legislativmaßnahmen vorbereiten, die den nationalen Behörden die Befugnis verleihen, eine Risikobewertung der Anbieter vorzunehmen und Beschränkungen zu verhängen. Davon haben 10 Mitgliedstaaten solche Beschränkungen schon eingeführt, und drei Mitgliedstaaten arbeiten derzeit an der Einführung der betreffenden nationalen Rechtsvorschriften. Angesichts der großen Bedeutung der Konnektivitätsinfrastrukturen für die digitale Wirtschaft und der Abhängigkeit vieler kritischer Dienste von 5G-Netzen sollten die Mitgliedstaaten das Instrumentarium unverzüglich umsetzen.

Die Kommission betont in ihrer Mitteilung ihre große Besorgnis über die Risiken, die von bestimmten Mobilfunk-Netzausrüstungsanbietern für die Sicherheit der Union ausgehen. Nach Ansicht der Kommission sind Entscheidungen der Mitgliedstaaten, Beschränkungen auf Huawei und ZTE anzuwenden bzw. diese Anbieter von 5G-Netzen auszuschließen, gerechtfertigt und stehen im Einklang mit dem 5G-Instrumentarium. In Übereinstimmung mit diesen Entscheidungen und auf der Grundlage vielfältiger verfügbarer Informationen ist die Kommission der Auffassung, dass von Huawei und ZTE wesentlich höhere Risiken ausgehen als von anderen 5G-Anbietern.

CYBERSICHERHEIT II – PARLAMENT BESTÄTIGT PEGASUS-BERICHT: Ein Jahr lang untersuchten die Abgeordneten den Einsatz von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware. Ihr Fazit: Der illegale Einsatz von Spähsoftware ist eine Gefahr für die Demokratie. Sie fordern nun, die missbräuchliche Verwendung derartiger Software mit glaubwürdigen Untersuchungen, Gesetzesänderungen und der besseren Durchsetzung bestehender Vorschriften zu bekämpfen.

Um dem illegalen Einsatz von Spähsoftware sofort ein Ende zu setzen, fordern die Abgeordneten, derartige Software nur in Mitgliedstaaten zu erlauben, in denen jeglicher Verdacht auf missbräuchliche Verwendung gründlich untersucht wird. Außerdem müssen die nationalen Gesetze den Empfehlungen der Venedig-Kommission und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU entsprechen und die Ausfuhrkontrollvorschriften müssen durchgesetzt werden.

Die Entschließung enthält zudem gezielte Empfehlungen an Ungarn, Polen, Griechenland, Zypern und Spanien. Ein EU-Technologielabor könnte bei Forschung, Untersuchungen und forensischen Analysen helfen. (vgl. Pressemitteilung EP)

DATA ACT – WEITERE VERHANDLUNGSERFOLGE: Laut Medienberichten wurden in dem neuesten vierspaltigen Dokument vom 13. Juni einige wesentliche Änderungen vorgenommen. Der Fortschritt bei dem Dossier habe sich beschleunigt, wobei viele der früheren gelben Linien grün geworden (also bestätigt) sind, wie z.B. beim Anwendungsbereich und den Definitionen wie für den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen.

Uneinigkeit besteht nach wie vor in Bezug auf die Verpflichtungen zur gemeinsamen Nutzung von Daten, den Ort der Niederlassung von Datenempfängern, die Definition der Inhaber von Geschäftsgeheimnissen und den Zugang von Nutzern und Dateneigentümern im Falle von Sicherheitsrisiken. Auch über die Governance wird diskutiert, insbesondere über die Rolle der koordinierenden Behörde als zentrale Anlaufstelle, die Zusammenarbeit zwischen dem EDSA und dem EDIB sowie den Zeitplan für das Inkrafttreten. (vgl. Euractiv, EN)

NACHHALTIGKEIT – RAT BESTÄTIGT VERORDNUNG FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN: Wie die schwedische Ratspräsidentschaft auf Twitter mitteilte, haben die Botschafter der Mitgliedstaaten die vorläufige Einigung über die Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energien während der AStV-Sitzung am 16. Juni gebilligt.

Wenn das Europäische Parlament den Text der vorläufigen Einigung als Standpunkt in erster Lesung zu dem Vorschlag annimmt, ist davon auszugehen, dass der Rat diesen Standpunkt in erster Lesung billigen wird, um die überarbeitete Richtlinie förmlich anzunehmen.

DIGITAL SERVICES ACT – ERSTES STAKEHOLDER-EVENT: Am 27. Juni findet in Brüssel das erste Stakeholder-Event der EU-Kommission zum Digital Services Act (DSA) statt.

Die Veranstaltung soll den den Interessenvertretern eine einzigartige Gelegenheit bieten, der Kommission im Vorfeld der Durchsetzung des DSA Beiträge zu liefern und sich mit Vertretern der Plattformen sowie mit nationalen und EU-Politikern auszutauschen.

Die Teilnehmer sind eingeladen, an 14 technischen Workshops teilzunehmen, die sich auf ein breites Spektrum von Themen konzentrieren, die vom DSA abgedeckt werden. Alle Workshops werden per Webstreaming übertragen. Die Vormittagssitzungen befassen sich mit geschlechtsspezifischer Gewalt, Online-Marktplätzen, psychischem Wohlbefinden, Datenschutz und Datenwissenschaft. Die Mittagsworkshops befassen sich mit Hass und Extremismus im Internet, geistigen Eigentumsrechten, dem Schutz von Minderjährigen und den Auswirkungen der DSA auf den Rest der Welt sowie dem Datenzugang für Forscher. Die Workshops am Nachmittag behandeln Meinungsfreiheit und Medienpluralismus, dunkle Muster und Werbung, Desinformation sowie Risikobewertungen und Algorithmen. (vgl. Pressemitteilung KOM)

DEUTSCHLAND – BUNDESREGIERUNG PRÄSENTIERT NATIONALE SICHERHEITSSTRATEGIE: Vergangene Woche Mittwoch hat die deutsche Bundesregierung nach monatelanger Verzögerung erstmals eine Nationale Sicherheitsstrategie für Deutschland im Kabinett beschlossen. Der umstrittene Punkt der sogenannten ‘Hackbacks’ wird dabei prinzipiell abgelehnt.

Die Nationale Sicherheitsstrategie ist die erste, die Deutschland in seiner Nachkriegsgeschichte jemals beschlossen hat. Basierend auf dem Motto ‘integrierte Sicherheit’ sollen innere und äußere Sicherheitsbedrohungen der Bundesrepublik in einem Gesamtkonzept gebündelt werden. Auch dem Thema Cybersicherheit kommt hierbei eine prominente Rolle in dem Dokument zu.

„Zentrale Aufgabe des Staates ist es, für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. Es geht nicht allein um die Verteidigung und die Bundeswehr, sondern auch die Cyberabwehr und Resilienz“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz in der Pressekonferenz am Mittwoch. (vgl. Euractiv)

Einzelne Veröffentlichungen, u.a. des EP Think Tanks:

 

Ausgewählte Konsultationen der EU-Kommission

 

Ausgewähltes der aktuellen Woche

Hier finden Sie eine Auflistung der kommenden Termine des Europäischen Parlaments. Der Sitzungskalender für 2023 steht Ihnen hier (PDF) sowie für 2024 hier zur Verfügung.

Eine Übersicht über die wichtigsten Termine der Woche des Rats finden Sie hier bzw. den Sitzungskalender hier.
Den offiziellen Kalender sowie das Programm des schwedischen Ratsvorsitzes können Sie auf der entsprechenden Webseite einsehen.

Bei den Terminen im Rat finden sich u.a.:

Gipfel- und Ministertreffen:

Vorbereitungsgremien:

Informationen zur wöchentlichen Kommissionssitzung finden Sie auf der Webseite der Kommission in der Vorschau (PDF) bzw. (kurzfristig) in der aktuellen Tagesordnung. Der nicht-legislative Vorschlag zum Metaverse soll nunmehr am 11. Juli kommen. Die Richtlinie gegen Kindesmissbrauch, in einem Entwurf für den 6. September vorgesehen gewesen, ist derweil wieder aus der Vorschau verschwunden.
Für kommende Woche finden sich folgende Themen auf der Agenda:

  • Überprüfung/Überarbeitung der Funktionsweise des mehrjährigen Finanzrahmens
  • Ein angepasstes Paket für die nächste Generation der Eigenmittel
  • Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit

Den Gerichtskalender des EuG(H) finden Sie hier.

 

Ausschüsse im Europäischen Parlament

LIBE-Ausschuss (Bürgerliche Freiheiten)

  • Mittwoch, 28. Juni 2023, 9.00-12.30 Uhr and 14.30-18.00 Uhr (Brüssel)
  • Donnerstag, 29. Juni 2023, 9.00-12.30 Uhr (Brüssel)

(Kalender)

JURI-Ausschuss (Recht)

  • Montag, 26. und Dienstag, 27. Juni (Brüssel)
  • Montag, 3. Juli (Brüssel)

(Kalender)

ITRE-Ausschuss (Industrie)

  • Mittwoch, 28. Juni, 9.00-12.30 Uhr und 14.30-18.30 Uhr (Brüssel)
  • Donnerstag, 29. Juni, 9.00-12.30 Uhr (Brüssel)

(Kalender)

IMCO-Ausschuss (Binnenmarkt)

  • Mittwoch, 28. Juni, 9.00-12.30 Uhr und 14.30-18.30 Uhr (Brüssel)
  • Donnerstag, 29. Juni, 9.00-12.30 Uhr (Brüssel)

(Kalender)

CULT-Ausschuss (Kultur)

  • Mittwoch, 28. Juni, 9.00-12.30 Uhr und 14.30-18.30 Uhr (Brüssel)
  • Donnerstag, 29. Juni, 9.00-12.30 Uhr (Brüssel)

(Kalender)

ING2-Ausschuss (Sonderausschuss zu Einflussnahme aus dem Ausland)

  • Donnerstag, 6. Juli, 9.00-12.30 Uhr (Brüssel)

(Kalender)

Weiterer Parlamentskalender

KW 26 / Montag, 26. bis Donnerstag, 29. Juni: Ausschusssitzungswoche (Brüssel);

KW 27 / Montag, 3. bis Donnerstag, 6. Juli: Fraktions- und Ausschusssitzungswoche (Brüssel);

KW 28 / Montag, 10. bis Donnerstag, 13. Juli: Plenarsitzungswoche (Straßburg);

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