16.01.2020

Der Brüsselblick

­Mit dem „Brüsselblick“ berichtet eco über aktuelle Entwicklungen und Sitzungen innerhalb der EU und gibt damit einen informativen Einblick in die Europa-Politik sowie in unser Engagement vor Ort.

 

Das Wichtigste aus den Fraktions- und Ausschusssitzungen im Überblick

 

Die kroatische Ratspräsidentschaft hat die endgültige Version ihres Programms veröffentlicht. In den 50 Seiten finden sich folgende Schwerpunkte:

  • Digital Services Act: Das Dokument erwähnt den DSA zwar nicht direkt, betont aber die Bereitschaft, Politiken zu unterstützen, die Hassreden und die Verbreitung von gefälschten Nachrichten auf digitalen Plattformen bekämpfen.
  • Cybersicherheit: Die kroatische Präsidentschaft wird weiterhin an der Umsetzung der Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der gesamten Union und des Gesetzes über die Cybersicherheit arbeiten.
  • E-Evidence: Der Ratsvorsitz strebt den Abschluss der Trilog-Verhandlungen über das E­-Evidence-Paket an. Darüber hinaus will er den Schwerpunkt auf die effiziente Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsinstrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen legen. Außerdem wird er sich um eine Einigung mit den USA über den Austausch von E-Beweismitteln bemühen.
  • E-Privacy: Der Vorsitz wird „die Beratungen über die Hindernisse im Zusammenhang mit dem Vorschlag für eine Verordnung über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation fortsetzen und versuchen, angemessene Lösungen anzubieten“.
  • Künstliche Intelligenz: Die Kroaten beabsichtigen, Beratungen über die ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte des Einsatzes künstlicher Intelligenz aufzunehmen. Dieses Thema wird auf der Digital Assembly im Juni 2020 in Zagreb erörtert.

 

In der Woche vor Weihnachten fand die letzte Plenarsitzung des Europäischen Parlaments für 2019 in Straßburg statt. Dabei wurde unter anderem mit Emily O’Reilly die bisherige Ombudsperson wiedergewählt. Sie stach im letzten Wahlgang Julia Laffranque mit 320 zu 280 Stimmen aus. In der Sitzung sprachen sich die Abgeordneten in einer Debatte auch neuerlich für faire Besteuerung aus.

In einer vorweihnachtlichen LIBE Sitzung stand der neue Vizepräsident der Kommission für die Förderung der europäischen Lebensweise, Margaritis Schinas, im strukturierten Dialog Rede und Antwort (Video).

Vergangenen Donnerstag fand im LIBE Ausschuss die Präsentation eines Berichts zum EU-US Privacy Shield durch die EU Kommission statt. Daran nahmen auch Lisa-Marie Lange (DSB Hessen) sowie François Pellegrini (DSB Frankreich) teil. Gewohnt kritisch zeigten sich die Abgeordnete Sophie in ‘t Veld sowie die deutschen Europaabgeordneten Birgit Sippel, Patrick Breyer und Moritz Körner.

Kurz zuvor fand im JURI Ausschuss eine Präsentation der EU Kommission zum Thema Haftung für Künstliche Intelligenz und andere aufkommende digitale Technologien statt. Dabei wurde klargestellt, dass die Kommission derzeit nicht über eine entsprechende Linie verfüge, sondern daran arbeite. Präsentiert wurde vielmehr der Bericht der Expertenkommission. Insbesondere MdEP A. Voss zeigte sich den Entwicklungen gegenüber kritisch (Video).

Die Konferenz der Präsidenten im Europäischen Parlament hat offenbar den Kompetenzstreit betreffend die Berichte zum Digital Services Act entschieden: JURI, IMCO und LIBE sollen demnach jeweils einen INI-Bericht verfassen (vgl. politico.eu). Weitere Details sollten in den kommenden Tagen bekannt werden.

 

Der Rat hat sich vor Weihnachten noch in Sachen DSGVO Evaluierung auf eine Position geeinigt, die die Kommission bei ihrem Bericht zur Anwendung der Verordnung beachten sollte.

Die vorgebrachten Bedenken beziehen sich insbesondere auf:

  • die Anfechtungen der Festlegung oder Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen bei Fehlen einer Angemessenheitsentscheidung;
  • die zusätzliche Arbeit für die Aufsichtsbehörden, die sich aus den Kooperations- und Kohärenzmechanismen nach Kapitel VII der DSGVO ergibt, sowie die Auswirkungen dieser Mechanismen auf die Ressourcen;
  • die unvorhergesehene Zersplitterung der Rechtsvorschriften;
  • die neuen Verpflichtungen der Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter im Privatsektor, die durch einige Bestimmungen der DSGVO eingeführt wurden;
  • die Schritte, die von den Aufsichtsbehörden im Falle fehlender Nominierungen für verantwortliche Vertreter in der Union zu ergreifen sind.

 

Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten auch eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit anderen Bestimmungen der Verordnung ermittelt:

  • die Anwendung der DSGVO im Bereich der neuen Technologien sowie die Fragen im Zusammenhang mit großen Technologieunternehmen;
  • praktische Instrumente für KMU und gemeinnützige oder freiwillige Vereinigungen, wie ein harmonisiertes Formular für die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter zur Meldung der Verletzung der Datenschutzbestimmungen an die Aufsichtsbehörden oder eine vereinfachte Aufzeichnung der Verarbeitung, sowie andere geeignete Instrumente für KMU zur Anwendung der DSGVO im Hinblick auf ihre spezifischen Bedürfnisse;
  • effiziente Arbeitsregelungen für die Aufsichtsbehörden in grenzüberschreitenden Fällen und
  • die Fragen im Zusammenhang mit den Fällen, in denen ein Vertreter des Verantwortlichen oder eines außerhalb der EU ansäßigen Auftragsverarbeiter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Der EuGH hatte Ende vergangenen Jahres noch eine Entscheidung betreffend E-Books und der Erschöpfung des Urheberrechts gefällt (C-263/18 – Nederlands Uitgeversverbond und Groep Algemene Uitgevers). Dementsprechend dürfen E-Books nicht weiterverkauft werden: Die Überlassung eines E‑Books zur dauerhaften Nutzung an die Öffentlichkeit durch Herunterladen fällt unter den Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ und insbesondere unter den Begriff der „Zugänglichmachung der Werke in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind“, im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft.

 

Im Verfahren „Schrems II“ (C-311/18) hat der EuGH Generalanwalt am 19. Dezember seine Schlussanträge präsentiert. Er stellt sich dabei hinter die EU-Standardvertragsklauseln, die für die Datenübermittlungen zw. EU- und Drittländern verwendet werden. Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe betonte aber auch, dass Datenschutzbehörden die Datenübermittlung aussetzen können, wenn Verpflichtungen aus Standardvertragsklauseln nicht eingehalten werden. Zudem stellte er jedoch die Rechtmäßigkeit der Privacy-Shield-Vereinbarung in Frage und merkte an, dass es „gute Gründe“ gebe, die ihn veranlassen würden, „die Gültigkeit der Privacy-Shield-Einigung angesichts der rechtlichen Gegebenheiten zur Wahrung der Privatsphäre und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf in Frage zu stellen“.

Auch im Verfahren gegen Airbnb (C-390/18) wurde vor Weihnachten ein Urteil gefällt. Darin hält der EuGH fest, dass es sich bei Airbnb um einen Dienst der Informationsgesellschaft handelt, auf den die Vorschriften für Immobilienmakler nicht zutreffen. Bei Uber hatte der EuGH 2018 konträr geurteilt.

Europol hat am 20. Dezember den EU Digital Evidence Situation Report 2019 veröffentlicht. Diesem zufolge kommen die meisten Anfragen aus Deutschland, hat Belgien mit 84% die höchsten Erfolgsquoten, kamen 67% der Notfallanfragen aus Großbritannien und sind 60% der Strafverfolgungsbehörden zufrieden bis extrem zufrieden mit der Zusammenarbeit mit ausländischen ISP, was durch sog. SPOC (Single Point of Contact) auf 78% gesteigert wird.

In Österreich wurde am 7. Jänner die neue Regierung aus konservativen (ÖVP) und Grünen angelobt. Das Regierungsprogramm widmet sich u.a. dem Ausbau einer technologieneutralen Breitbandversorgung, Open Data, KI und Wirtschaft 4.0.

In Kalifornien ist am 1. Januar der Consumer Privacy Act – das Pendant zur EU DSGVO – in Kraft getreten.

Veröffentlichungen des EP Think Tanks:

 

Ausgewähltes der aktuellen Woche

Hier finden Sie eine Auflistung der Termine des Europäischen Parlaments sowie die Übersicht der Tagesordnung der Plenarsitzung.

Sollten Sie den Parlamentskalender für 2020 noch nicht haben, können Sie ihn übrigens jederzeit hier herunterladen.

Eine Übersicht über die wichtigsten Termine der Woche des Rats finden Sie hier bzw. den Sitzungskalender hier.

LIBE Ausschuss (EP)

  • Januar 2020, 15.00-18.30 Uhr (Brüssel)
  • Januar 2020, 9.00-12.30 Uhr und 15.00-18.30 Uhr (Brüssel)

Kalender

IMCO Ausschuss (EP)

  • Januar 2020, 9.00-12.30 Uhr und 14.30-17.30 Uhr (Brüssel)
  • Januar 2020, 9.00-11.00 Uhr (Brüssel)

Kalender

JURI Ausschuss (EP)

  • Januar 2019, 15.00-18.30 Uhr (Brüssel)
  • Januar 2019, 9.00-12.30 und 14.30-18.30 Uhr (Brüssel)

Kalender

ITRE Ausschuss (EP)

  • Januar 2019 (Brüssel)
  • Januar 2019 (Brüssel)

Kalender

CULT Ausschuss (EP)

  • Januar 2020, 15.00-18.30 Uhr (Brüssel)
  • Januar 2019, 9.00-12.30 Uhr und 15.00-18.30 Uhr (Brüssel)

Kalender

Weiterer Parlamentskalender

KW 4 / Montag, 20. bis Donnerstag, 23. Januar: Ausschusssitzungen (Brüssel);

KW 5 / Montag, 27. bis Donnerstag, 30. Januar: Mini-Plenarsitzungswoche (Brüssel);

KW 6 / Montag, 3. bis Donnerstag, 6. Februar: Fraktions- und Ausschusssitzungen (Brüssel);

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