16.02.2021

Brüsselblick

Mit dem „Brüsselblick“ berichtet eco über aktuelle Entwicklungen und Sitzungen innerhalb der EU und gibt damit einen informativen Einblick in die Europa-Politik sowie in unser Engagement vor Ort.

Das Wichtigste im Überblick

DIGITAL SERVICES ACT PACKAGE: Die Europäische Union sollte gezielte Werbung als Teil der neuen Regeln gegen Big-Tech-Plattformen im DSA verbieten, sagte der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB). Das geht aus dessen Stellungnahmen zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für den Digital Services Act (DSA) bzw. den Digital Markets Act (DMA) hervor, die vergangene Woche veröffentlicht wurden (vgl. EDSB Presseaussendung [EN]).

Am 23. Februar ist ein Termin mit der Exekutiv-Vizepräsidentin M. Vestager im IMCO Ausschuss zum strukturierten Austausch zu DSA und DMA vorgesehen.

Der Europäische Ausschuss der Regionen hat unterdessen eine Konsultation zu DSA und DMA gestartet. Diese läuft noch bis 5. März. Die Berichterstatterin und ehemalige MdEP R. Kratsa, richtet sich mit vier Fragen an die Stakeholder.

DIGITAL MARKETS ACT – EXPERTENBERICHT: Die EU Kommission hat einen Expertenbericht zum DMA veröffentlicht. In Bezug auf die Definition von Gatekeepern empfiehlt das Expertengremium, absolute Größenschwellenwerte anzuwenden. Eine gewisse Unbestimmtheit in der Definition von Gatekeepern könne ein notwendiger Preis sein, um der Kommission eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen, heißt es weiter.

Die Experten empfahlen den Gatekeepern eine schwarze Liste mit „verbotenen Verhaltensweisen, bei denen nur extreme Erwägungen eine Ausnahme rechtfertigen würden“ und eine graue Liste mit wettbewerbswidrigen Praktiken, bei denen die Vermutung der Schädlichkeit widerlegt werden könnte, wenn Gatekeeper zeigen, dass diese wettbewerbsfördernd sind. Selbstreferenzierung würde auf der schwarzen Liste stehen, während Kopplung und Bündelung von Diensten auf der grauen Liste stehen würden.

Zur Fusionskontrolle weisen die Experten darauf hin, dass der DMA nicht weit genug geht, wenn es darum geht, den Gatekeepern Verpflichtungen aufzuerlegen.

Das Gremium merkt an, dass die Definition von Gatekeepern auf Basis von Umsatz- oder Marktkapitalisierungsschwellen der Kommission erlauben wird, die Informationsasymmetrie mit Big Tech zu begrenzen. Sie unterstützen die allgemeinen Bestimmungen, die eine faire, angemessene und nicht-diskriminierende (FRAND) Behandlung von kleinen Wettbewerbern oder Kunden der DMA fordern, merken aber an, dass es keine klare Definition dafür gibt, was fair und angemessen bedeutet.

DIGITAL MARKETS ACT – EP: Die EVP-Schattenberichterstatterin für den DSA im IMCO Ausschuss, MdEP A. Kokalari (SE), gab unterdessen dem schwedischen Radio P3 ein kurzes Interview zu den neuen EU-Gesetzesvorschlägen. Sie betonte insbesondere, dass klare Spielregeln nötig sind, wann und wie illegale Online-Inhalte entfernt werden können und dass „was offline illegal ist, auch online sein sollte“ (vgl. Twitter).

DIGITAL MARKETS ACT – NGO: In einem Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments hat sich ein Querschnitt zivilgesellschaftlicher Organisationen für eine starke Interoperabilitätsverpflichtung für Gatekeeper-Plattformen als Teil des Gesetzes über digitale Märkte ausgesprochen.

DIGITAL SERVICES ACT – EP: Das Verhandlungsteam im IMCO Ausschuss ist fast komplett. Die italienische MdEP A. Basso (ID), der polnische MdEP A. Bielan (EKR) und der deutsche MdEP M. Schirdewan (GUE/NGL). Es fehlt nur noch der Schattenberichterstatter der Grünen.

DIGITALE DIENSTE – FRANKREICH: In der Plenarsitzung der französischen Nationalversammlung gaben die Abgeordneten vergangene Woche grünes Licht für neue Verpflichtungen zur Inhaltsmoderation für Online-Plattformen, die denen des DSA entsprechen. Andere Teile des Gesetzentwurfs werden in den kommenden Tagen noch von der Nationalversammlung diskutiert, bevor der Text in den Senat kommt.

Paris drängt zudem darauf, dass der DSA so geändert wird, dass die EU-Länder mehr Macht erhalten, Fehlverhalten zu bestrafen und mehr Inhalte zu überwachen, sagte der französische Minister für digitale Wirtschaft, Cédric O, in einem Interview mit der Financial Times (Paywall, EN). „Wir sind ziemlich aktiv, was die Gespräche mit verschiedenen Leuten über die kommende Tech-Regulierung angeht“, sagte er der FT. „Diese Gesetze zu verabschieden ist eines unserer Hauptziele, wenn Frankreich nächstes Jahr die rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat.“

DIGITALE WERBEABGABEN – MARYLAND, USA: Wie die Washington Post (EN) berichtet, hat der US-Bundesstaat Maryland vergangenen Freitag die verpflichtende Abgabe auf online-Werbung beschlossen. Erwartet werden jährliche Einnahmen von bis zu 250 Mio. USD.

SCHUTZ DER DEMOKRATIE – EP: Im Plenum des Europäischen Parlaments forderten die MdEP vergangene Woche eine demokratische Aufsicht über Tech-Giganten, „um die Meinungsfreiheit zu schützen“.

In einer Debatte mit der portugiesischen Ratspräsidentschaft und der Vizepräsidentin der Kommission V. Jourová kritisierten fast alle Redner „die enorme Macht der Social-Media-Plattformen und deren besorgniserregenden Einfluss auf Politik und Meinungsfreiheit“.

Unter Verweis auf verschiedene Entscheidungen der Plattformen, Inhalte oder Konten zu zensieren, betonte eine große Mehrheit im Plenarsaal das Fehlen klarer Regeln für solche Entscheidungen und die mangelnde Transparenz der Praktiken. Sie forderten die Kommission auf, das Thema im DSA und im DMA sowie als Teil des Aktionsplans für Demokratie zu behandeln.

Die meisten Redner konzentrierten sich auf die Notwendigkeit, Rechtssicherheit bei der Entfernung von Inhalten zu schaffen und sicherzustellen, dass solche Entscheidungen bei demokratisch rechenschaftspflichtigen Behörden und nicht bei privaten Unternehmen liegen, um die Redefreiheit zu schützen (Pressemitteilung des EP, Video).

E-PRIVACY – ASTV: Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat sich nach vier Jahren doch noch auf eine gemeinsame Ratsposition für die E-Privacy Verordnung verständigt und damit grünes Licht für den Beginn der Trilogverhandlungen gegeben.

Maßgebliche Aspekte der nunmehr seit 2017 im Rat verhandelten Verordnung sind:

  • Klarstellung, dass eine Einwilligung in jedem Fall Vorrang vor Softwareeinstellungen auf dem Computer hat (Art. 4a (2aa));
  • Erweiterung der Verarbeitungszwecke von Kommunikationsmetadaten zu statistischen und zu Forschungszwecken und zum Zweck der Vertragserfüllung unter verschiedenen Auflagen (Art. 6a-6c);
  • Eine Öffnungsklausel zur Speicherung von Kommunikationsmetadaten zu Strafverfolgungszwecken (Vorratsdatenspeicherung) (Art. 7 (4));
  • Die Maßgaben für den Schutz von Endgeräten sowie die Verarbeitung von Daten von Endgeräten (Art. 8);

CSAM / E-PRIVACY DEROGATION – GUTACHTEN: Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienste des Europäischen Parlaments (EPRS) fordert Änderungen an der geplanten EU-Verordnung zur automatischen Überprüfung von Kommunikationsinhalten. Wie Golem.de berichtet, bietet die Verordnung, der 70-seitigen Studie (PDF) zufolge, keine ausreichende Rechtsgrundlage für E-Mail- und Messengerdienste, um Kindesmissbrauch auf freiwilliger Basis online zu bekämpfen. Die Auswirkungen bestimmter Techniken seien unverhältnismäßig. Zudem könnten sich Nutzer nicht gegen die Durchleuchtung ihrer Kommunikation zur Wehr setzen, wenn sie sich dessen nicht bewusst seien.

Im Rat werden unterdessen Stimmen laut, die sich für eine rein automatische Überprüfung von Texten einsetzen. Besonders bedacht wird dabei das sog. „Sexting“, berichtet Euractiv (EN). Zudem werden niedrige Fehlerraten gefordert.

URHEBERRECHT – LEISTUNGSSCHUTZRECHT: Microsoft-Präsident Brad Smith hat sich in einem Blog-Eintrag (EN) vergangene Woche zu den aktuellen Entwicklungen in Australien geäußert. Er schreibt darin, dass Microsoft bereit wäre, die Einnahmen aus der Verwendung von Nachrichteninhalten zu teilen. Dies betreffe aber nicht nur Australien, sondern bspw. auch die EU, die USA oder Kanada.

Australien hatte vergangenes Jahr ein Gesetz präsentiert, um Internetplattformen zu zwingen, sich mit Medienhäusern über eine finanzielle Entschädigung für die Nutzung ihrer Nachrichteninhalte zu einigen.

URHEBERRECHT – LUXEMBURG: Das Großherzogtum hat seine Pläne zur Umsetzung der DSM Richtlinie veröffentlicht (FR) und eine Konsultation bis 2. April gestartet. Luxemburg war eines jener Länder, die gegen die DSM Richtlinie gestimmt hatten.

KONSULTATIONEN – EU KOMMISSION: Die EU Kommission hat vergangene Woche u.a. zwei neue Konsultationen zur Europas Digitale Dekade: 2030 Digitale Ziele (Fahrplan bis 9. März) sowie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern: Erkennung, Entfernung und Meldung illegaler Online-Inhalte (Fragebogen bis 15. April) gestartet.

KARTELLRECHT – DEUTSCHLAND UND GOOGLE: Die Vereinbarung zwischen dem deutschen Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Internetsuchmaschinenbetreiber Google bezüglich der Bevorzugung von Inhalten des BMG bei Gesundheitsthemen ist kartellrechtswidrig. Das hat das Landgericht München I im von NetDoktor beantragten einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden.

ROAMING VERORDNUNG: Entsprechend der aktuellen Vorschau vom 8. Februar zu den wöchentlichen Kommissionssitzungen wird die Präsentation zur Überprüfung der Roaming Verordnung von 9. März auf den 24. Februar vorgezogen.

CYBERSICHERHEIT, KI UND AUTONOMES FAHREN: Die Gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission und die EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) haben einen Bericht zu Cybersicherheitsrisiken im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI) in autonomen Fahrzeugen vorgelegt.

Der Bericht plädiert für einen Security-by-Design-Ansatz bei der Entwicklung von KI-Funktionen in autonomen Fahrzeugen, bei dem die Cybersicherheit ein zentrales Element des Fahrzeugdesigns wird. Das bedeutet, dass Sicherheitsanforderungen von der ersten Phase der Produktentwicklung an berücksichtigt werden.

BEREC – NDB: Informationen zu den Nummernkreisen mit einem Recht auf extraterritoriale Nutzung innerhalb der EU oder des EWR sind in Datensätzen organisiert, welche von BEREC nunmehr veröffentlicht wurden. In der Datenbank finden sich u. a. Informationen zu Länderkennungen, Nummernkreisen, maximalen und minimalen Nummernlängen. In der Datenbank gibt es auch Links zu den allgemeinen Regeln oder relevanten Bedingungen für die Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus enthält die Datenbank auch Informationen über die Nummernkreise mit einem Recht auf extraterritoriale Nutzung nur in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum.

Einzelne Veröffentlichungen, u.a. des EP Think Tanks:

 

Ausgewähltes der aktuellen Woche

Hier finden Sie eine Auflistung der kommenden Termine des Europäischen Parlaments.

Eine Übersicht über die wichtigsten Termine der Woche des Rats finden Sie hier bzw. den Sitzungskalender hier bzw. die Liste der Schwerpunkte der kommenden 14 Tage hier sowie eine Übersicht für den Monat Februar hier (Rev. 8).

Darunter finden sich u.a.:

Gipfel- und Ministertreffen:

Vorbereitungsgremien:

Informationen zur wöchentlichen Kommissionssitzung finden Sie in der Vorschau bzw. (kurzfristig) in der aktuellen Tagesordnung. Für die kommende Woche finden sich die folgenden Themen darauf:

  • Gemeinsame Mitteilung über die Stärkung des Beitrags der EU zum regelbasierten Multilateralismus
  • Überprüfung der Handelspolitik, einschließlich der WTO-Reforminitiative
  • Aktionsplan zu Synergien zwischen Zivil-, Verteidigungs- und Raumfahrtindustrie
  • Mitteilung über ein Programm zur Vorbereitung auf die Bioverteidigung

Entsprechenden Medieninformationen zufolge, wird die Europäische Kommission diese Woche grünes Licht für die Weitergabe von personenbezogenen Daten aus der EU an das Vereinigte Königreich geben. Der Bewertungsentwurf des britischen Datenschutzregimes soll entweder am 17. oder 18. Februar veröffentlicht werden (Quelle: Politico Pro [Paywall]).

Den Gerichtskalender des EuGH finden Sie hier.

LIBE Ausschuss (EP)

  • Mittwoch, 24. Februar 2021, 9.00-12.00 Uhr, 13.45-15.45 Uhr und 16.45-18.45 Uhr (Brüssel)

(Kalender)

JURI Ausschuss (EP)

  • Montag, 22. Februar 2021, 13.45-15.45 und 16.45-18.45 Uhr (Brüssel)
  • Dienstag, 23. Februar 2021, zu bestätigen (Brüssel)

(Kalender)

ITRE Ausschuss (EP)

  • Dienstag, 23. Februar 2021, 13.45-15.45 und 16.45-18.45 Uhr (Brüssel)

(Kalender)

IMCO Ausschuss (EP)

  • Montag, 22. Februar 2021, 13.45-16.15 und 16.45-18.45 Uhr (Brüssel)
  • Dienstag, 23. Februar 2021, 9.30-12.30 Uhr (Brüssel)

(Kalender)

CULT Ausschuss (EP)

  • Mittwoch, 24. Februar 2021, 9.00-11.00 Uhr (Brüssel)
  • Donnerstag, 25. Februar 2021, 9.00-12.00 Uhr (Brüssel)

(Kalender)

AIDA Ausschuss (EP) – Sonderausschuss zu künstlicher Intelligenz im digitalen Zeitalter

  • Montag, 1. März 2021, 13.45-15.45 Uhr (Brüssel)

(Kalender)

Weiterer Parlamentskalender 

KW 8 / Montag, 22. bis Donnerstag, 25. Februar: Ausschusssitzungen (Brüssel);

KW 9 / Montag, 1. bis Donnerstag, 4. März: Fraktions- und Ausschusssitzungen (Brüssel);

KW 10 / Montag, 8. bis Donnerstag, 11. M

 

 

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