Die EU-Urheberrechtsreform könnte zu erheblichen datenschutzrechtlichen Problemen führen, warnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber. Beim Einsatz von Uploadfiltern bestehe die Gefahr, dass wenige große Anbieter, die eine entsprechende Technik zur Verfügung stellen, verstärkt Daten über Nutzer vieler Plattformen und Dienste im Internet gewinnen würden.
Kelber warnt deshalb vor möglichen Konsequenzen der Reform. Auch wenn Uploadfilter nicht explizit im Gesetzentwurf gefordert würden, geht er davon aus, dass diese in der Praxis eingesetzt werden müssten. Kelber kritisiert: „Gerade kleinere Plattform- und Diensteanbieter werden nicht die Möglichkeit haben, mit allen erdenklichen Rechteinhabern Lizenzverträge zu schließen. Ebenso wenig werden sie den immensen Programmieraufwand betreiben können, eigene Uploadfilter zu erstellen.
Die aktuellen EU-Pläne bergen aus Sicht des BfDI daher die akute Gefahr, als Nebeneffekt eine weitere Konzentration von Daten bei einem Oligopol von Anbietern zu fördern.
Ulrich Kelber fordert daher konkrete Schritte, um das vorab skizzierte Szenario abzuwenden: Wenn die EU der Auffassung ist, dass Plattformbetreiber auch ohne Uploadfilter ihrer neuen Verantwortung sinnvoll nachkommen können, muss sie dies klar darlegen. Insofern bleibt die angekündigte Handlungsempfehlung der Kommission spannend. Andernfalls müssen die Pläne aus datenschutzrechtlicher Sicht noch einmal grundlegend überarbeitet werden. Denn bei aller Notwendigkeit, Urhebern ein modernes Leistungsschutzrecht anzubieten, darf dies nicht auf dem Rücken und zu Lasten des Datenschutzes der Internetnutzerinnen und -nutzer erfolgen.