Es folgt ein Überblick aller Verfahren der Bundesnetzagentur im Telekommunikationssektor für Dezember 2018.
1. Öffentlich mündliche Termine der Beschlusskammern
a) Az. BK2-18-004, Verfahren zur Überprüfung des Standardangebots native Ethernet-Mietleitungen mit Bandbreiten von 2 Mbit/s bis einschließlich 150 Mbit/s der Telekom Deutschland GmbH – Neuer Termin: 31.01.2019, 10.00 Uhr. Hier erfahren Sie mehr.
b) Az. BK3-16-003, Vorlage eines überarbeiteten IP-BSA Standardangebots der Telekom Deutschland GmbH (Überprüfungsverfahren gem. § 23 Abs. 3 u. 4 TKG) – Termin: 11.01.2019, 10.00 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.
c) Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Endleitung („Inhouse-Verkabelung“), Az. BK3-18-087. Vorsorglicher Termin: 10.01.2019, 15.00 Uhr. Der Verzicht auf den Termin ist angestrebt. Details sind hier zugänglich.
d) Az. BK11-18-010, Antrag der hochrheinNET GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß § 77n Abs. 5 TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG (DigiNetzG) – Termin: 10.01.2019, 11.00 Uhr. Näheres finden Sie hier.
Alle öffentlich mündlichen Verhandlungen werden am Hauptsitz der Bundesnetzagentur, Dienstgebäude 4, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn im Raum 0.10 verhandelt, soweit sie stattfinden.
2. Nationale Konsultationen
Keine relevanten Veröffentlichungen.
3. Regulierungsverfügung
Veröffentlichung eines Beschlusstenors (1. Teilentscheidung) bzgl. die Neuvorlage des IP-BSA Standardangebots der Telekom Deutschland GmbH; Überprüfungsverfahren gem. § 23 Abs. 3 u. 4 TKG, siehe hierzu unter 1.b). Zum Tenor der Entscheidung und weiteren Dokumenten folgender Link.
4. Entgeltregulierung
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Service Calls bei der Bereitstellung / Entstörung von Layer2-BSA, Az. BK3-18-028. Mehr dazu hier.
5. Zugangsregulierung
Siehe bei 1.a).
6. Notifizierungen und Antworten
a) Az. EU-Kommission DE/2018/2126 – Die Kommission kritisiert den Entwurf der Bundesnetzagentur (BK3-18-13) zur Genehmigung der Entgelte für die L2-BSA-Anschlüsse (L2-BSA-VDSL 175 und L2-BSA-VDSL 250), u. a. fordert die Kommission eine neue Marktanalyse.
b) Notifiziert wurde seitens der Bundesnetzagentur der Entwurf, Az. BK2a-16/002 R. Er betrifft die Beibehaltung, Auferlegung sowie des Widerrufs von Verpflichtungen auf dem Markt Nr. 4 „Auf der Vorleistungsebene an festen Standorten bereitgestellter Zugang von hoher Qualität“. Das Aktenzeichen bei der EU-Kommission lautet: DE/2018/2133.