Es folgt ein Überblick relevanter Verfahren der Bundesnetzagentur im Telekommunikationssektor für Februar 2019.
1. Öffentlich mündliche Termine der Beschlusskammern
a) Az. BK2-19-002, Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Bereitstellungsentgelte, der Express-Entstörung und der Zusatzleistungen für Carrier-Festverbindungen CFV-SDH ab 01.07.2019 – Termin: 08.03.2019, 10:00 Uhr. Mehr dazu hier.
b) Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Bereitstellungsentgelte, der Express-Entstörung und der Zusatzleistungen für Carrier-Festverbindungen CFV-Ethernet (over SDH) ab 01.07.2019, Az. BK2-19-001 – Termin: 08.03.2019, 10:00 Uhr. Zu Antrag und Anlagen folgender Link.
Hinweis: 1. a) und b) werden gemeinsam verhandelt.
c) Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung bzw. Anordnung der Entgelte für den Zugang im Multifunktionsgehäuse und zu Kabelkanälen, sowie auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu unbeschalteter Glasfaser jeweils ab 01.07.2019, Az. BK3-19-002 – Termin: 26.02.2019, 13:00 Uhr. Weitere Infos finden Sie hier.
d) Az. BK3-19-001, Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung – monatliche Überlassungsentgelte – ab dem 01.07.2019 – Termin: 26.02.2019, 10:00 Uhr. Mehr unter diesem Link.
e) Az. BK2-18-004, Verfahren zur Überprüfung des Standardangebots native Ethernet-Mietleitungen mit Bandbreiten von 2 Mbit/s bis einschließlich 150 Mbit/s der Telekom Deutschland GmbH – Termin: 22.02.2019, 10:00 Uhr. Für weitere Details klicken Sie hier.
f) Ergänzung -Zusatzvereinbarung über die Nutzung der PreOrder Schnittstelle- zum überarbeiteten IP-BSA-Standardangebot, Az. BK3-16-003 – Termin: 18.02.2019, 10:00 Uhr.
Alle öffentlich mündlichen Verhandlungen werden am Hauptsitz der Bundesnetzagentur, Dienstgebäude 4, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn im Raum 0.10 verhandelt, soweit sie stattfinden.
2. Nationale Konsultationen
Derzeit keine.
3. Regulierungsverfügung
Gegenwärtig keine.
4. Entgeltregulierung
Aktuell keine.
5. Zugangsregulierung
Keine zum jetzigen Zeitpunkt.
6. Notifizierungen und Antworten
a) DE/2019/2136, Beschluss der Kommission: Keine Anmerkungen zu Maßnahmenentwurf der Bundesnetzagentur, BK3d-18/015: Für Massenprodukte auf der Vorleistungsebene an festen Standorten zentral bereitgestellter Zugang in Deutschland – Abhilfemaßnahmen (Änderungen am Standardangebot für den Layer-2-Bitstromzugang) gem. Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 2002/21/EG. Zum Beschluss folgender Link.
7. Aus gegebenem Anlass
Für lokale Zuteilungen sollen im Bereich von 3.700 MHz bis 3.800 MHz Frequenzen, insbesondere für 5G-Anwendungen, bereitgestellt werden. Dazu hat die Bundesnetzagentur am 31.01.2019 einen Entwurf der grundsätzlichen Rahmenbedingungen des zukünftigen Antragsverfahrens für den Bereich 3.700 MHz – 3.800 MHz basierend auf der Kommentierung des Entwurfs vom August 2018 veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie unter hier und unter folgendem Link.
Interessierte Kreise haben bis zum 26. Februar 2019 Gelegenheit zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen.